Stichtag 11. Juni 2010

Widerrufsbelehrung wird demnächst Gesetz

02.10.2009

Bestehende Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010 einfach abändern?

Nicht wenige Internethändler haben in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auf Grund falscher oder unvollständiger Widerrufsbelehrungen erhalten. Zum Teil wurden strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben oder einstweilige Verfügungen gegen Internethändler erwirkt. Diese haben auch weiterhin Bestand. Insbesondere wenn es um die Frage der Widerrufsfrist geht, ein beliebtes Abmahnthema ist und war die 14-Tages-Frist im Rahmen der Belehrung bei eBay oder auch der Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, dürfen Internethändler nicht einfach auf das neue Muster umschwenken. Vielmehr muss vorher unbedingt geprüft werden, ob die neue Widerrufsbelehrung gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen verstoßen. In diesen Fällen müssen Unterlassungserklärungen gekündigt werden, bevor die neue Widerrufsbelehrung verwendet wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der sehr umfangreichen Abmahnungen der letzten Jahre wegen Verwendung einer 14-Tages-Frist für die Widerrufsfrist bei eBay vermuten wir, dass einige Abmahner hier schon die Kasse klingeln hören. (oe)

Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard.

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