Wie sich Unternehmen gegen Haftungsansprüche in der bAV absichern können

23.05.2007
Von Fiala 

Gründe für zeitnahe Sanierung

Bei der Entgeltumwandlung kommt dem Arbeitgeber die Rolle eines "uneigennützigen Treuhänders" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.1992) zu, also die Pflicht, sich im Interesse der Mitarbeiter ein günstiges Angebot auszusuchen. Die im Zeitablauf wachsende Arbeitgeberhaftung kann eine Bilanzberichtigung nahelegen.

Manches Versorgungswerk scheute nicht davor zurück, durch Hausjuristen die Arbeitgeber mit Unwahrheiten zu beruhigen: Arbeitgebern wird die oft negative Rendite nebst Haftungsfolgen gerade in den ersten 10-20 Jahren von den allermeisten Versorgungswerken verschwiegen: Haftungsansprüche der Mitarbeiter verjähren nach 30 Jahren. Arbeitgeber haben ab Kenntnis oft nur 3 Jahre Zeit, ihr Geld komplett zurück zu holen.

Der Autor: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), , MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann. Kontakt und weitere Informationen: www.fiala.de. (mf)

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