Abmahnungen - Sinnvoll oder lästiger Mißbrauch?

28.03.2006
Von Max Keller
Massenabmahnungen werden oft mit dem Kalkül verschickt, dass die meisten Adressaten das finanzielle Risiko einer Auseinandersetzung scheuen und lieber die geforderte - meist völlig überhöhte - Kostenerstattung der jeweiligen Kanzlei bezahlen. Wie man sich gegen solche Abmahnungen schützen kann, erklärt Rechtsanwalt Max-Lion Keller.

Um eins gleich vorwegzunehmen: Prinzipiell sind Abmahnungen eine sinnvolle Sache, da sie die Rechte eines Mitbewerbers wirksam schützen und letztlich dazu dienen, gerichtliche Verfahren und somit auch unnötige Kosten zu vermeiden.

Anders sieht es dagegen bei den Abmahnwellen aus, die gerade in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger geworden sind. Diese werden meist initiiert durch einige wenige spezialisierte Anwaltskanzleien, die anscheinend einen großen Teil ihres Umsatz aus der Überprüfung der Frage generieren, welches Verhalten welcher Privatperson oder Unternehmens abmahnwürdig sein könnte.

Oft werden dann die entsprechenden Massenabmahnungen mit dem Kalkül verschickt, dass die meisten Adressaten ohnehin das finanzielle Risiko scheuen und lieber "das kleinere Übel" in Kauf nehmen - also die geforderte (meist völlig überhöhte) Kostenerstattung der jeweiligen Kanzlei zu bezahlen. Gegenstand solcher Abmahnwellen sind aber in vielen Fällen äußerst strittige Fragen aus dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht sowie dem Urheberrecht.

Beispiel für missbräuchliche Abmahnungen

Gerade in letzter Zeit wurde unsere Kanzlei Zeuge immer dreisterer Abmahnungsversuche. Die Fragwürdigkeit dieser Praxis wollen wir an einem aktuellen Fall verdeutlichen, der es tatsächlich wert ist einem breiteren Publikum vorgestellt zu werden:

Harmloser eBay-Einkauf

Es fing damit an, dass unser Mandant am Anfang dieses Jahres für 9,99 Euro die Einzelplatzlizenz einer Software (auf CD) bei eBay ersteigerte. Bei der Software handelt es sich um ein sog. "Support-Ticket-System", welches zur Optimierung des Supportsystems einer Website eingesetzt wird. Die Software wird dabei nicht lokal, sondern ausschließlich auf dem jeweiligen Webserver installiert.

Die Einzelplatzlizenz enthielt unter anderem die folgende Klausel:

"Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Software ganz, teilweise oder auszugsweise zu kopieren / vervielfältigen , Teile des Source Codes zu verändern oder verändern zu lassen , die Software weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verschenken, zu verleasen oder in sonstiger Art und weise an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, sei es auch nur für Installationszwecke. Dies bildet einen Lizenzverstoß und hat den sofortigen Lizenzverlust zur Folge."

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