Neue Urteile zu einem Dauerbrenner

Aktuelle Entwicklungen zum ElektroG

02.10.2008

§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG stelle zur Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenfunktion auf den "ordnungsgemäßen Betrieb" ab, den der Hersteller des Produkts bestimmt. Gegenüber den Vorinstanzen fand das Bundsverwaltungsgericht damit eine neue und abweichende Begründung für das Vorliegen der Geräteeigenschaft.

Aktuelle Abmahnungen im Sommer 2008

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass zurzeit vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Händler ausgesprochen werden, die im Bereich Modellbau Geräte anbieten, deren Hersteller nicht nach dem Elektro- beziehungsweise Elektronikgesetz (ElektroG) registriert sind. Den Leserkreis dieser Zeitschrift dürfte dies nicht direkt betreffen. Erwähnenswert ist diese Entwicklung gleichwohl, da es sich hier um einen abmahnenden Händler handelt, der für in Deutschland angebotene Ware nicht registrierten Hersteller nunmehr selbst registriert ist und aufgrund seiner Marktkenntnis einen genauen Überblick darüber hat, welcher Mitbewerber dieselben (nicht registrierten) Waren anbietet. Ähnliche Szenarien könnten sich auch im Computerbereich mit seinen zahlreichen Herstellern und Distributoren abspielen.

Der Autor, Rechtsanwalt Martin Stabno, arbeitet bei Feil Rechtsanwälte, Hannover. Die Kanzlei ist auf EDV-Recht, Internetrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Kontakt: Martin Stabno, Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover, Tel.: 0511 473906-67, Fax: 0511 473906-09, E-Mail: stabno@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de

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