Wichtiges Urteil für leitende Angestellte

Fahrten von der Dienstwohnung zur Firma

09.07.2009

Geldwerten Vorteil für Chauffeur erhöht

Schließlich habe das Finanzamt den geldwerten Vorteil für die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers zutreffend erhöht. Zwar erscheine die Bemessung des Zuschlags anhand des Listenpreises des gefahrenen Fahrzeugs anstelle des Stundenlohns des Fahrers und der Fahrzeit bedenklich, jedoch sei die für den Kläger günstigere Verwaltungsregelung anzuwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Passau empfiehlt, dieses Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DASV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@mittelstands-anwaelte.de, Internet: www.mittelstands-anwaelte.de

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