GDPdU - eine Maßnahme zur IT-Sicherheit, Teil II (Urteile)

11.01.2006
Bisher wurden bereits zwei Entscheidungen zu den GDPdU veröffentlicht.

Von Rechtsanwalt Thomas Feil

Bisher wurden bereits zwei Entscheidungen zu den GDPdU (Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) veröffentlicht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einer Entscheidung vom 20.01.2005 (Az.: 4 K 2167/04) zum Umfang der Vorlagepflicht im Rahmen einer Außenprüfung Stellung genommen. Kernpunkt der richterlichen Ausführungen ist zum einen der Hinweis, dass es Aufgabe des Steuerpflichtigen ist, seine Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden. Weiterhin weist das Finanzgericht darauf hin, dass der Umfang der Vorlagepflicht sich grundsätzlich nach der Aufforderung des Prüfers richtet, sofern nicht der Zugriff auf nicht steuerrelevante Daten begehrt wird. Klarstellend führt das Gericht aus, dass Gegenstand einer Außenprüfung vor allem die Buchführung in ihrer Gesamtheit und nicht das ist, was das Unternehmen dem Prüfer bereit ist, vorzulegen.

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