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Haftungsfalle "Arbeitssicherheit"

05.11.2007

Abwehr unberechtigter Ansprüche. Auch ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Fall des Streites gegen die D&O-Versicherung angezeigt.

Weitere Informationen: Der Autor ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Kontakt: Rechtsanwalt Bernold Schöbitz, Schöbitz & Schöbitz Rechtsanwälte, Böheimstr. 45, 70199 Stuttgart. Tel. 0711-601734-30, Fax 0711-601734-33. E-Mail: info@kanzlei-schoebitz.de, www.schoebitz.biz. (mf)

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