Steuern sparen

Handwerker

23.07.2010

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bis 2008 galten unterschiedliche Fördertatbestände für haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen. Diese hat der Gesetzgeber im Familienleistungsgesetz ab 2009 in einer Vorschrift zusammengefasst. Die Förderung beträgt jetzt 20 % der Kosten von bis zu 20.000 Euro, also bis zu 4.000 Euro. Bei Minijobs beträgt die maximale Förderung 510 Euro. Für Pflegeleistungen ist damit auch der Nachweis einer Pflegebedürftigkeit und die Unterscheidung nach Pflegestufen weggefallen.

Zwölftelungsregelung

Früher galt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse eine Einschränkung, nach der die Höchstbeträge für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um ein Zwölftel gekürzt werden. Diese Regelung wurde im Zuge der Vereinheitlichung ab 2009 gestrichen.

Umzug

Renovierungsarbeiten nach dem Auszug finden zwar nicht mehr im eigenen Haushalt statt, weil der sich bereits am neuen Wohnort befindet, sie gelten aber bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zu dem Umzug als noch im Haushalt erbracht. Für die neue Wohnung gilt umgekehrt Vergleichbares. Ab wann oder bis wann die neue/alte Wohnung zum Haushalt zählt, das richtet sich nach dem wirtschaftlichen Eigentum. Für Mieter gilt daher der Beginn des Mietverhältnisses oder das Ende der Kündigungsfrist, für Käufer und Bauherren ist der Übergang von Nutzen und Lasten entscheidend. In beiden Fällen kann aber ein früherer oder späterer Zeitpunkt für den Ein- oder Auszug durch geeignete Unterlagen (Meldebestätigung, Übergabe- und Übernahmeprotokoll etc.) nachgewiesen werden.

Zahlung

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist die Überweisung oder Einzahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Auch Schecks und Lastschriften werden anerkannt. Barzahlungen, ob es sich nun um Anzahlungen, Teilzahlungen oder eine vollständige Zahlung handelt, werden dagegen grundsätzlich nicht anerkannt. Sie können auch nicht mehr nachträglich durch eine Überweisung ersetzt werden. Dafür ist es aber zulässig, dass die Leistung vom Konto eines Dritten aus überwiesen wird.

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