Steuern sparen

Handwerker

23.07.2010

Anrechnungsüberhang

Übersteigen die anrechenbaren Leistungen die festzusetzende Einkommensteuer, ist dieser Teilbetrag verloren. Es kommt weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Frage, noch ist ein Rück- oder Vortrag in andere Jahre zulässig.

Anwendung

Das Ministerium weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die höheren Fördersätze nur für Leistungen gelten, die erst nach dem 31. Dezember 2008 erbracht und bezahlt wurden. Eine Leistung in 2008, die erst 2009 bezahlt wurde, fällt trotzdem noch unter die alten Fördersätze. (oe)

Kontakt:

Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de oder im Internet unter www.fuchs-pressedienst.de

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