Gerichtsentscheidung

Legaler Newsletter-Versand nicht mehr möglich?

18.03.2013

Double-Opt-In

Diese Ansicht stellt alles auf den Kopf, was bisher zum Thema "Double-Opt-In" bei E-Mail-Werbung galt.

So hat das Amtsgericht München(!) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 (Az.: 161 C 29330/06) die erste Stufe des Double-Opt-In als zulässig angesehen und dies nicht als Spam gewertet. Differenzierender hat das Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 362/08) eine entsprechende Einwilligung durch Anklicken der Mail mit der Folge der Aufnahme in einen Newsletter-Verteiler mit einer Wirksamkeitsdauer von 3 Jahren versehen, wobei dieser Fall Sonderaspekte aufwies. Der Bundesgerichtshof hat sich bisher zu dieser Frage noch nicht konkret geäußert. In der Entscheidung, Az.: I ZR 174/09, wurde ein elektronisch durchgeführtes Double-Opt-In-Verfahren zur Einholung des Einverständnisses für Werbeanrufe als ungeeignet angesehen. Nach unserer Auffassung hat der BGH jedoch die erste Stufe des Double-Opt-In noch nicht als Spam angesehen.

Das OLG München nimmt jedenfalls bei einem Hinweis auf eine Newsletter-Bestellung an, dass dies bereits Werbung ist. Nach unserer Auffassung greift dies zu kurz.

Die weitere Entscheidung des OLG München und warum das Urteil in sich nicht stimmig ist

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle auch den weiteren Teil des Urteils nicht vorenthalten, der deutlich macht, dass die Richter nicht zu Ende gedacht haben.

In der zweiten E-Mail vom 21.02.2011 wurde die Eintragung in den Newsletter-Verteiler bestätigt.

Diese E-Mail hat das OLG nicht als unzulässig angesehen. Hintergrund war, dass die Beklagte unbestritten vorgetragen hatte, dass eine E-Mail dieser Art nur dann verschickt wird, wenn der Bestätigungs-Link auch angeklickt worden ist. Das OLG hat es somit als unstreitig angesehen, dass der Bestätigungs-Link tatsächlich angeklickt wurde. Gegenteiliges konnte der Kläger auch nicht nachweisen. Der Kläger hatte auch nicht vorgetragen, dass ggf. Außenstehende einen Zugriff auf seinen E-Mail-Account haben.

Aus der allgemeinen Lebenserfahrung stellt sich die bohrende Frage, weshalb jemand einen Newsletter gar nicht bestellt, einen eindeutig formulierten Hinweis per E-Mail bekommt (E-Mail vom 20.02.2011) und dann, obwohl er ja nie etwas bestellt hat und auch nie einen Newsletter haben wollte, den eindeutig als solchen bezeichneten Bestätigungs-Link anklickt.

Dies ist zwar theoretisch möglich, macht nach unserer Auffassung jedoch im Gesamtzusammenhang keinen Sinn.

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