Gerichtsentscheidung

Legaler Newsletter-Versand nicht mehr möglich?

18.03.2013

Was tun?

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof diese Frage vernünftig entscheiden wird. Es gibt durchaus Rechtsprechung, wenn auch nicht auf OLG-Ebene, die das Double-Opt-In für zulässig ansieht (siehe oben).

Eine rechtliche Lösungsmöglichkeit im Allgemeinen sehen wir, wenn man die OLG-München-Entscheidung als in Beton gegossen ansehen würde, leider nicht.

Wir halten es für keine Alternative, den Anmeldevorgang dahingehend zu protokollieren, dass die IP-Adresse des Anmeldenden gespeichert wird oder eine Anmeldung von einer technischen Absicherung, wie einem Captcha abhängig gemacht wird.

Eine IP-Adresse, selbst wenn sich der Anschlussinhaber identifizieren ließe, lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wer konkret eine E-Mail-Adresse in einen Verteiler eingetragen hat. Gleiches gilt auch für den Umstand, dass es vollkommen egal ist, ob der Kunde die Hürde eines Captchas nimmt oder nicht.

Eine Möglichkeit wäre, nur Kunden die Bestellung eines Newsletters zu ermöglichen, die bspw. bereits ein Konto in einem Internetshop angelegt haben, von dem klar ist, dass dies auch tatsächlich dem Kunden zuzuordnen ist, um zumindest dadurch außenstehenden Dritten nicht zu ermöglichen, durch Falscheintragungen Newsletter zu bestellen.

Auf keinen Fall sollte in der zweiten Stufe des Double-Opt-In, nämlich in der E-Mail, mit einem anzuklickenden Link produkt- oder unternehmensbezogene Werbung mit aufgenommen werden und zwar in keiner Form. Es sollte sich nur um eine "dürre" Mitteilung handeln, die die rechtlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Neuanmeldungen für einen Newsletter nicht mehr zulassen.

Es ist an der Zeit, dass der Bundesgerichtshof 15 Jahre gelebte Praxis, die keine ernsthaften Probleme bereitet hat, einmal gerichtlich bestätigt. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Kontakt und Infos:
Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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