Neue Möglichkeiten bei der Pirateriebekämpfung

13.12.2006
Von Katharina Scheja

Grenzbeschlagnahme in Deutschland

Die EU Richtlinie 1383/2003 vom 22.07.2003 zur Grenzbeschlagnahme wurde in Deutschland schnell umgesetzt. Im Februar 1995 wurde die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz eingerichtet (im folgenden kurz: ZGR). Die Aufgabe der ZGR besteht in der Koordination von Grenzbeschlagnahmen, der Einrichtung technischer Informationssysteme und der Unterstützung der Rechteinhaber. Seit 1995 ist die Anzahl der Unternehmen, die einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt haben und mit der ZGR zusammenarbeiten von 52 auf 433 gestiegen. Die ZGR ist stolz auf ihre international führende Stellung und Bekanntheit. Europaweit ist die Rechtslage angeglichen und harmonisiert, so dass Grenzbeschlagnahmen im ganzen Gebiet der EU durchgeführt werden können, wenn hierzu ein entsprechender Antrag des Rechteinhabers vorliegt.

Die EU-Richtlinie ermöglicht Grenzbeschlagnahmen dann, wenn der Verdacht auf Marken, Urheber- oder Patentverletzungen besteht. Deutschland hat den Anwendungsbereich darüber hinaus auf unerlaubten Parallelimport, Unternehmenskennzeichen und Gebrauchsmuster erstreckt. Der Rechteinhaber muss einen Antrag, der EU- und/oder deutschlandweit wirkt und eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft stellen sowie eine für den Einzelfall festgesetzte, aber niedrige Bearbeitungsgebühr zahlen, um eventuelle Lager- und Versicherungskosten abzudecken. Wenn der Zoll eine Beschlagnahme vorgenommen hat, kann der hiervon Betroffene Importeur Widerspruch einlegen. In diesem Fall muss der Rechteinhaber innerhalb von 4 Wochen eine gerichtliche Entscheidung vorlegen, um die Beschlagnahme aufrechtzuerhalten. Falls kein Widerspruch eingelegt wird, kann der Zoll die Zerstörung der Waren anordnen.

Im Prinzip hört sich dies ermutigend an und hat - wie aufgezeigt - auch zu einer Reihe eindrucksvoller Erfolge geführt. Es muss aber bedacht werden, dass - laut einer unbestätigten Aussage der Zollbehörden - nur ungefähr 1 Prozent aller Importe kontrolliert werden. Die überwältigende Mehrheit aller Waren erreicht oder verlässt Deutschland ohne irgendwelche Überprüfungen.

Zur Startseite