Neue Möglichkeiten bei der Pirateriebekämpfung

13.12.2006
Von Katharina Scheja

Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden

Es muss daher begrüßt werden, dass zwischenzeitlich auch die deutschen Strafverfolgungsbehörden - nach Jahren der eher zögerlichen Annäherung an diese Aufgabe - ihre Verantwortlichkeit beim Kampf gegen die Produktpiraterie engagiert wahrnehmen. Bei der vorsätzlichen Verletzung von Immaterialgüterrechten handelt es sich wegen entsprechender Vorschriften im Marken- Urheber- und Patentgesetz um spezialgesetzliche Straftatbestände. Dies hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des Legalitätsprinzips zur Einleitung von Ermittlungsverfahren im öffentlichen Interesse oder aufgrund entsprechender Strafanträge verpflichtet ist.

In einer Reihe von Präzedenzentscheidungen hat auch die Rechtsprechung die Position der Regierung unterstrichen, dass es sich bei Produktpiraterie nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um eine ernstzunehmende Kriminalitätsform, die sehr oft durch organisierte Gruppen im Rahmen weiterer strafbarer Aktivitäten systematisch betrieben wird. Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu fünf Jahren in Fällen gewerblicher Verletzung von gewerblichen Schutzrechten vor. Die deutschen Gerichte haben diesen Strafrahmen in einer Vielzahl von Fällen voll ausgeschöpft.

Im Bereich der Softwarepiraterie hat beispielsweise das Landgericht Frankfurt am Main im Jahre 2004 (Az.4.5/2 KLsl 04) eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgesprochen. Das Gericht befand, dass der Angeklagte in 37 Fällen unlizenzierte Kopien von Microsoft Office 97 bei eBay angeboten hat. Im selben Jahr verurteilte das Landgericht Bochum einen Softwarehändler wegen Manipulation und Verkauf von gefälschter Microsoft Software in 119 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren (Urteil des Landgerichts Bochum vom 22.07.2004, Az. 12 Kls 35 Js 34/04).

Trotz dieser grundsätzlichen Tendenz hängt die Effizienz und Schnelligkeit des Eingreifens der Strafverfolgungsbehörden stark von den Umständen des Einzelfalles und der Belastung der Behörde mit weiteren Fällen ab. Dabei ist zu beobachten, dass die schnellsten und erfolgreichsten Fälle solche sind, die der Rechteinhaber im wesentlichen weitgehend selbst ermittelt und vorbereitet hat. Viele Unternehmen setzen hierzu nicht nur das Erfahrungswissen ihrer Mitarbeiter und Vertriebsleute ein, sondern auch interne Ermittlergruppen und Rechtsanwälte. Fälle, die durch detaillierte Übersichten, Berichte, Beweismittel und Herausarbeitung weiterer relevanter Informationen so aufbereitet wurden, dass sie von der Staatsanwaltschaft direkt übernommen werden können, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem schnellen und effizienten Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden führen. Es kann daher zu Recht festgestellt werden, dass die große Last der Aufdeckung von Rechtsverletzungen, der Informationsbeschaffung und der Durchsetzung auf den Schultern der Rechteinhaber liegt.

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