IT, Telekommunikation und neue Medien

Neues Jahr - neue Verordnungen

30.12.2009

Umwelt

Einbaupflicht für intelligente Stromzähler: Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes führt zu einer Modernsierung bei der Strommessung. Ab Januar 2010 müssen in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen intelligente Stromzähler, so genannte Smart Meter installiert werden. Die elektronischen Stromzähler können von den Energieversorgern tagesaktuell ausgelesen und der Verbrauch zum Beispiel monatlich abgerechnet werden. Intelligente Stromzähler bringen jedem Einzelnen mehr Transparenz über seinen Stromverbrauch. Die Energieversorger erwarten mittelfristig eine bessere Auslastung ihrer Kraftwerkskapazitäten und der Stromnetze.

Geringerer Stromverbrauch im Standby-Betrieb: Die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie der EU werden verschärft. Ab 7. Januar 2010 darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) generell zwei Watt nicht überschreiten. Sind sie komplett ausgeschaltet, ziehen aber dennoch Strom aus der Steckdose, muss dieser Wert unter einem Watt liegen. Die Werte werden 2013 nochmals auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.

Zur Startseite