IT, Telekommunikation und neue Medien

Neues Jahr - neue Verordnungen

30.12.2009

E-Government

ELENA kommt: Am 1. Januar 2010 startet das elektronische Verfahren zur Meldung von Arbeitnehmerdaten ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis). Das ELENA-Verfahren verpflichtet die Arbeitgeber, bestimmte Daten ihrer Beschäftigten wie Gehalt sowie Arbeits- und Krankheitszeiten monatlich auf elektronischem Weg an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (ZSS) zu melden. Ziel ist es, den Meldeaufwand der Arbeitgeber zu reduzieren und das Beantragen sozialrechtlicher Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld zu vereinfachen. Die Daten werden bei der ZSS in verschlüsselter Form gespeichert und dürfen von Behörden nur mit Einwilligung des Bürgers abgerufen werden. Die bundesweite Anwendung des Verfahrens soll im Jahr 2012 beginnen.

Elektronischer Personalausweis startet: Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Der neue Ausweis ist besonders sicher. Neben einem digitalen Foto können auf freiwilliger Basis zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Der elektronische Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können im Internet Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Zudem können die Ausweisinhaber eine elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden, die im E-Government oder beim Abschluss von Verträgen eingesetzt werden kann.

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