Mehrwertsteuerpaket der EU

Neues zum Ort einer Dienstleistung

22.09.2009

Veranstaltungen:

Veranstaltungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Unterhaltung, Wissenschaft und Unterricht werden 2010 am Tätigkeitsort besteuert. Ab 2011 gelten wieder andere Regeln. Unter das Prinzip "Tätigkeitsort = Leistungsort" fallen auch Arbeiten an beweglichen Gegenständen sowie deren Begutachtung, soweit die Leistung an einen Nichtunternehmer erfolgt.

Personenbeförderung:

Der Status des Kunden ist unerheblich, entscheidend ist wie bisher die Beförderungsstrecke.

Güterbeförderung:

Beförderungen für Unternehmen unterliegen ohne Besonderheiten dem neuen Recht. Bei einer innergemeinschaftlichen Beförderung im Auftrag eines Verbrauchers gilt der Ausgangsort als Leistungsort. Erfolgt die Beförderung in einen Nicht-EU-Staat, gilt der Streckenteilungsgrundsatz.

Vermittlung:

Vermittlungsleistungen an Nichtunternehmer werden dort erbracht, wo der vermittelte Umsatz erfolgt.

Katalogleistungen:

Die sogenannten Katalogleistungen an einen Verbraucher außerhalb der EU gelten weiter als am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Empfängers als bewirkt.

Elektronische Leistungen:

Der Leistungsort für auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen aus einem Nicht-EU-Staat an einen Verbraucher in der EU ist weiterhin der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Empfängers.

Damit die Verlagerung des Leistungsorts greift, muss der Empfänger Unternehmer sein. Auf der sicheren Seite ist der Leistungserbringer immer dann, wenn der Kunde eine USt-ID-Nr verwendet. Um vor Steuernachforderungen geschützt zu sein, sollte der Leistungserbringer die USt-ID-Nr. nicht nur dokumentieren, sondern auch beim Bundeszentralamt für Steuern verifizieren lassen.

Problem bei Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten

Schwieriger wird der Nachweis bei Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten. Hier muss die Finanzverwaltung noch erklären, wie in der Praxis zu verfahren ist. Wie bei großen Änderungen üblich wird sich das Bundesfinanzministerium in einem Einführungsschreiben zu den Vorstellungen der Finanzverwaltung äußern. Bisher liegt dieses Schreiben noch nicht vor. Klar ist nur, dass noch dieses Jahr damit zu rechnen ist. Auch kleinere Korrekturen im Gesetzt sind nicht ausgeschlossen. Wir informieren Sie, sobald es Neues gibt.

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