Mehrwertsteuerpaket der EU

Neues zum Ort einer Dienstleistung

22.09.2009

Leistungen an einen Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich

Ein anderes Beispiel für die noch ungeklärten Fragen sind Leistungen an einen Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich: Dem Europäischen Gerichtshof genügt es, dass der Leistungsempfänger als Unternehmer auftritt. Schon aus Praktikabilitätsgründen kann man dem Leistungserbringer kaum zumuten, herauszufinden, zu welchem Zweck der Leistungsempfänger die Leistung bezieht. In der deutschen Gesetzesformulierung findet sich das so aber nicht wieder. Es gilt also: Fortsetzung folgt!

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

Kontakt:

Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 540426260, E-Mail: office@a-uhl.de, Internet: www.alexander-uhl.de

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