Webdesign-Vertrag

Online-Auftritt

14.09.2010

3. Abnahme und Übergabe (Schlussphase)

Der Auftragnehmer sollte sich die Abnahme der fertigen Website vom Auftragnehmer nachweisbar bestätigen lassen. Die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt in der Regel durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen Server oder durch Übergabe eines Datenträgers.

II. Terminplan

Neben der Schilderung des Vertragsgegenstands und den Phasen der Website-Erstellung ist ein Terminplan besonders empfehlenswert. Sinnvoll ist ein Terminplan, der sich an den Phasen orientiert.

Tipp: Auch für die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers (z.B. Lieferung von Bildmaterial) sollten verbindliche Termine festgelegt werden.

III. Weitere vertragliche Regelungen

Außerdem sollten folgende Punkte vertraglich geregelt werden:

- Rechte an der Website

Erreicht die Website die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche so genannte Gestaltungshöhe, bietet sich eine klare Regelung zu den Nutzungsrechten an.

Beispiel:

"Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die einfachen, nicht übertragbaren, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den an der Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechten des Auftragnehmers für die Nutzung im Internet ein."

Alternativ ist eine ausschließliche Rechteeinräumung möglich, die den Auftragnehmer jedoch im Gegensatz zur einfache Rechteeinräumung von der Verwertung der Website oder einzelner Elemente ausschließt.

Tipp: Der Auftraggeber sollte sich neben den Nutzungsrechten ausdrücklich auch Bearbeitungs- und Änderungsrechte einräumen lassen.

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