Webdesign-Vertrag

Online-Auftritt

14.09.2010

- Rechte Dritter und Haftungsfreistellung

Diese beiden Punkte sind aus Sicht des Auftragnehmers wichtig. Danach sollte der Auftraggeber im Vertrag dafür verantwortlich gemacht werden, dass das von ihm gelieferte Material (Bilddateien, Logos, Texte etc.) frei von Rechten Dritter ist (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Eine Haftungsfreistellung zugunsten des Auftragnehmers für den Fall, dass ein Dritter ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung seiner Rechte aufgrund des vom Auftraggeber gelieferten Materials geltend macht, ist ebenfalls sinnvoll.

- Mitwirkung des Auftraggebers

Ohne die Mithilfe des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Website nicht nach dessen Wünschen und Bedürfnissen entwickeln und umsetzen.

Vertraglich sollte daher - jedenfalls aus Sicht des Auftragnehmers - geregelt werden, dass der Auftraggeber die zur Entwicklung des Konzepts und weiteren Realisierung notwendigen Informationen und Wünsche rechtzeitig bzw. termingerecht mitzuteilen hat.

Tipp: Eine Regelung darüber, wer für die Beschaffung und den Rechteerwerb inhaltlicher Elemente der Website (z.B. Bilddateien, Logos, Texte) verantwortlich ist, sollte nicht fehlen. In der Regel fällt dies in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

- Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung kann z.B. in Form eines Festpreises oder nach Aufwand (z.B. auf Stundenbasis) festgelegt werden. Oft werden Abschlagszahlungen oder ein Vorschuss vereinbart. Es bietet sich an, Zahlungstermine zum Abschluss einer jeweiligen Phase festzulegen. Der Auftraggeber allerdings hat ein Interesse daran, die Vergütung erst dann zahlen zu müssen, wenn die Website fertiggestellt ist.

Zur Startseite