Webdesign-Vertrag

Online-Auftritt

14.09.2010

IV. Fazit

Bei der Realisierung einer Website wirken Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen. Ein Terminplan für die Phasen vom Entwurf bis hin zur fertigen Website und klare Regelungen zu den Rechten und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers sind daher eine wichtige Basis auf dem Weg hin zum gewünschten Online-Auftritt.

Zusatzleistungen wie die Beschaffung eines Domainnamens (Domainregistrierung), die Zurverfügungstellung von Webspace, die Pflege der fertigen Website, die Eintragung in Suchmaschinen, Suchmaschinenoptimierung etc. müssen ggf. gesondert beauftragt werden, da sie vom klassischen Website-Erstellungsvertrag nicht erfasst sind.

Die Autorin Yvonne A. E. Schulten ist Rechtsanwältin bei der IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de

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