Emotionaler Stress

Psychische Erkrankungen und Arbeitsrecht

15.04.2013

Prävention durch Unternehmenskultur

Ein weitaus größeres Problem besteht jedoch häufig darin, dass derartige Risikofaktoren zu spät erkannt werden. Hier steht nun auch der Arbeitnehmer in der Pflicht: Wer merkt, dass er mit seinen Aufgaben oder seiner Arbeitszeit nicht zurechtkommt, kann und muss im eigenen Interesse ein so-genannte Überlastungsanzeige erstatten, damit der Arbeitgeber die Möglichkeit hat zu reagieren.

Was Unternehmen tun können

Eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zu einem vorbeugenden Gesundheitsmanagement besteht nicht. Es kann im Unternehmensinteresse aber sehr sinnvoll sein, qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, an die sich Mitarbeiter vertrauensvoll wenden können. Gerade in kleineren Unternehmen sind das oft Betriebsratsmitglieder. Eine Missbrauchsgefahr durch falsche Mobbing- oder Bossing-Vorwürfe ist dabei nicht ganz auszuschließen. Vor diesen ist ein Unternehmen aber nie gefeit, und ein professioneller Umgang mit Konflikten schützt oft besser als eine "Vogel-Strauß-Politik". Besondere Belastungsfaktoren können auch durch Mitarbeiterbefragungen und eine arbeitsplatz- oder abteilungsbezogene Auswertung von Fehlzeiten festgestellt werden.

Was Unternehmen tun müssen

Rechtlich stärker geregelt sind die Möglichkeiten und Pflichten des Arbeitgebers, wenn es tatsächlich zu Arbeitsunfähigkeit kommt. Bei mehr als sechs Wochen Krankheitsdauer ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Es dient dazu, die Ursachen für die Erkrankung festzustellen und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, dem Betriebsrat, gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung und sonstigen Experten zu beheben. Wenn das BEM behutsam und professionell durchgeführt wird, stellt es oft die beste Chance dar, betriebliche Ursachen festzustellen und auszuräumen und so den Verlust eingearbeiteter Fachkräfte zu vermeiden.

Letzter Ausweg: Kündigung

Noch wichtiger ist jedoch in aller Regel eine gute, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Unternehmenskultur. Klare Strukturen, die eindeutige Definition von Rechten und Pflichten und eine offene Kommunikation im Unternehmen sind der beste Schutz vor Überlastungssituationen und vermeiden jene Unsicherheit, die bestehende psychische Anfälligkeiten verstärken kann. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Führungskräfte besonders gefordert und sollten daher auch entsprechend qualifiziert werden.

Zur Startseite