Gesetzliche Informationspflichten

Satire oder Verbraucherschutz?

24.04.2008

Widerrufsbelehrung

Für ein im Fernabsatz tätiges Unternehmen ist es notwendig, den Verbraucher über das gesetzliche Widerrufsrecht rechtsgültig zu belehren, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass Verträge noch nach Ablauf einer längeren Zeitspanne rückabgewickelt werden können. Die frühere Mustervorlage des Bundesjustizministeriums hatte in den vergangenen Jahren vielen Online-Händlern den Schlaf geraubt, weil einige Gerichte sich damit überboten, den Musterbelehrungstext für rechtswidrig und somit für unwirksam zu erklären, weil er mit den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht übereinstimmen würde. Die Bundesministerin für Justiz überarbeitet den Musterbelehrungstext erst, nachdem Experten mehrfach auf die untragbare Rechtssituation hingewiesen hatten. Eine erster Überarbeitungsvorschlag wurde zum Glück nicht verwirklicht. Er sah nämlich vor, die Unternehmer zum Abdruck sämtlicher einschlägiger Gesetze im Anhang der Belehrung zu verpflichten. Dann wäre die Belehrung rund vier DIN-A4-Seiten lang geworden. Ein offensichtlich unpraktikabler Vorschlag, der auch dem Verbraucher nicht hilft. Seit dem 01.04.2008 steht ein neuer Belehrungstext zur Verfügung, der wesentlich kürzer ausfällt. Trotzdem bleibt ein Unsicherheitsfaktor: Das derzeit vorhandene Muster hat nach wie vor nur den Rang einer Verordnung und keinen echten Gesetzescharakter. Erst wenn das Ministerium die Textvorgabe in ein formelles Gesetz überführt, könnte es von den Gerichten nicht mehr ohne weiteres für nichtig erklärt werden.

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