Gesetzliche Informationspflichten

Satire oder Verbraucherschutz?

24.04.2008

Ungeklärte Rechtsfragen bei der Formulierung der Belehrung

In der Rechtsprechung ist es gegenwärtig nicht abschließend geklärt, wie ein rechtsgültiger Belehrungstext in Bezug auf die VerpackVO überhaupt auszusehen hat. Interessant ist aber die Belehrungsvariante, die das Versandhandelsunternehmen Amazon EU S.a.r.l. aus Luxembourg bzw. deren deutscher Ableger, die Amazon.de GmbH, gegenwärtig bereithält:

"Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw.. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recyclingprozess nicht".

Dieses Unternehmen macht von der Möglichkeit Gebrauch, sich von seinen Rechtspflichten freizukaufen, indem es einen zusätzlichen Entsorgungsdienstleister finanziert. Dieser hält dann eine kostenlose Service-Rufnummer bereit. Ruft der Endverbraucher dort an, erfährt er, wo sich die nächstgelegene Mülltonne an seinem Wohnort befindet bzw. der Dienstleister arrangiert die kostenfreie Abholung der Verpackung beim Endverbraucher.

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