Gesetzliche Informationspflichten

Satire oder Verbraucherschutz?

24.04.2008

Batterieverordnung

Informationspflichten enthält auch § 12 Batterieverordnung (BattVO). Wer demnach gewerbsmäßig Batterien an Verbraucher abgibt, hat diese an gut sichtbarer Stelle darauf hinzuweisen, dass die Batterien nach Gebrauch von der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgenommen werden muss und das der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Da viele Unternehmen diese Verordnung in der Flut von Gesetzen und Verordnungen lediglich nicht kennen und die entsprechenden Hinweispflichten deshalb ohne bösen Willen nur übersehen haben, ruft dies Mitbewerber auf den Plan, die ihren Wissensvorsprung dazu nutzen, kostenpflichtige Abmahnungen auszusprechen und haben damit Erfolg. Das Spiel hat Kindergartenniveau ("ich weiß etwas, was Du nicht weist").

Und so weiter?

Die Thematik lässt sich ins Unendliche fortsetzen. Neben der Batterieverordnung gibt es die Hinweispflichten des Telemediengesetz auf Internetseiten, die Impressumspflichten in der e-Mail-Korrespondenz (etwa nach § 35a GmbHG etc.), im Elektronikmarkt existiert Hinweispflichten nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen" (EnVKV) bzw. Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Wem gar nichts mehr einfällt und wer unbedingt abmahnen will, holt vielleicht die uralte Preisangabenverordnung aus der Tasche. Denn irgendwo auf einer versteckten Unterseite wird man im Internetshop des Mitbewerbers schon fündig werden und eine Stelle finden, bei der beim Preis der notwendige Hinweis fehlt: "Der Preis beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer".

Der Autor: Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Ulrich W. Schulte am Hülse, Kurfürstendamm 42, D-10719 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 71520670, Telefax: +49 (0) 30 71520678, E-Mail: schulte@schultelaw.de, Internet: www.dr-schulte.de (mf)

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