Gesetzliche Unfallversicherung

Semmel-Kauf mit Folgen

20.04.2009

Unter den Begriff der Haushaltshilfen fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Die Kosten müssen vom Haushaltsführenden als Arbeitgeber getragen werden. Die Anmeldung der Haushaltshilfen ist am besten über die Minijob-Zentrale vorzunehmen.

Alle anderen geringfügig Beschäftigten (außer in der Landwirtschaft) sind bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert, die nach Branchen gegliedert sind.

(Auszug aus Haufe Redaktion Office)" (oe)

Quelle: www.haufe.de/personal

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