Sichere Verträge: Elektronische Signatur in der Praxis

07.03.2006

Nachsignierung

Nicht selten kommt es vor, dass elektronische Dokumente erneut signiert werden sollen, allerdings unter Einschluss der bereits vorhandenen ursprünglichen Signaturen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn mehr als zwei Parteien einem Vertragstext zustimmen sollen oder eine Datei von verschiedenen Instanzen in einem Unternehmen "abgezeichnet" werden soll oder Dokumente und deren Signaturen mittels eines neuen Hashwertes vor dem Gültigkeitsablauf der für die ursprünglichen Signaturen verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen, mit den jeweils neuesten Verschlüsselungsalgorithmen bestätigt werden. Bildlich gesprochen ist jede Nachsignierung ein (weiterer) "Umschlag" um die elektronischen Dokumente und die bereits vorhandenen Signaturen.

Eine Prüfung der Signaturen erfolgt in einem solchen Fall von "außen nach innen", d.h. zuerst wird die zuletzt erstellte Signatur geprüft, dann die vorherige Nachsignierung und am Ende die ursprünglichen Signaturen des Dokuments. Die Nachsignierung ist zudem vor allem im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung relevant: Für den Fall elektronischer Rechnungen etc. gilt gemäß der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) die Verpflichtung, Rechnungen für zehn Jahre "revisionssicher" zu archivieren. Nur wenn diese Bedingung durch ein entsprechendes elektronisches Archiv sichergestellt ist, ist eine erneute Signierung der einzelnen Dokumente nicht notwendig, da das revisionssichere Archiv dann die Unveränderbarkeit der im Archiv gehaltenen Dokumente garantiert.

Fazit

Die elektronische Signatur erfordert - im Vergleich zum traditionellen schriftlichen Vertragsschluss - Anfangsinvestitionen und Routine in der Handhabung des Ablaufs. Gemessen an den späteren Einsparungen an Zeit und Geld bietet sie aber deutliche Vorteile. Der Gesetzgeber hat mit seinen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Zivilprozessordnung deutlich gemacht, dass elektronische Dokumente im Rechtsverkehr und gerichtlichen Verfahren in Zukunft ein verlässliches Beweismittel sein werden. Administrative Infrastruktur und technische Voraussetzungen für den Einstieg in den rechtssicheren und schnellen elektronischen Schriftverkehr sind bereits heute geschaffen.

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