Tipps bei einer Durchsuchung

Wenn die Steuerfahndung kommt ...

25.08.2010
Ruhe bewahren und Schweigen – und was sonst noch bei einer Hausdurchsuchung angeraten ist.

Ein Albtraum für viele und in der letzten Zeit durch spektakuläre Steuerhinterziehungsfälle auch wieder mehr in das Bewusstsein aller Bürger gerückt - die Steuerfahndung steht vor der Tür. Was tun? Wie sich verhalten?

Meistens, so weiß der Ratzeburger Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht Andreas Hagenkötter, Mitglied im VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, aus langer beruflicher Erfahrung klingelt es morgens zwischen 7 Uhr und 9 Uhr, seltener am Wochenende, es sei denn, dass besondere Fälle vorliegen wie z. B. Gefahr im Verzug.

Das Wichtigste sei in diesem Fall, so betont Hagenkötter, sei: Ruhe bewahren und Schweigen, nichts als Schweigen - eine Hausdurchsuchung allein beweise noch gar nichts.

Bei einer Hausdurchsuchung müsse grundsätzlich unterschieden werden zwischen Durchsuchungen beim Beschuldigten und bei Dritten.

Beim Beschuldigten ist nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) eine Durchsuchung schon zulässig, wenn nur die Vermutung besteht, dass man Beweismittel finden wird.

Bei Dritten sind die Anforderungen schon etwas höher, weil hier bestimmte Tatsachen vorliegen müssen, die eine Auffindung von Beweismitteln wahrscheinlich machen.

Wer selbst der Steuersünder ist, so Hagenkötter, sollte davon ausgehen, dass die Steuerfahndung so ziemlich alles darf und dies auch weiß. Sie darf vor allem überall durchsuchen und findet in der Regel auch alles - es sind Profis. Übrigens sind die wenigsten Steuerhinterzieher stille Genießer. Die meisten haben genügend Aufzeichnungen, die für die Steuerfahndung von Interesse sind.

Die wichtigsten Verhaltensregeln als Checkliste:

1. Machen Sie keine Aussagen oder Spontanäußerungen. Es wird alles nur noch schlimmer! Jede Form von "Verbrüderung" mit den Fahndern ist völlig fehl am Platze. Lassen Sie sich auch nicht auf irgendwelche Verlockungen ein wie etwa "ein Geständnis hilft immer" oder so ähnlich!

2.Widersagen Sie Verhandlungsangeboten wie: "Erzählen Sie doch mal, wie es war, dann können wir uns die Durchsuchung sparen" oder "Ein schnelles Geständnis und wir sind wieder weg". Jedes Wort zur Sache steht irreparabel im Raum. Man ist nervös, das Herz flattert und man redet sich um Kopf und Kragen - oder haben Sie das etwa schon zwanzig Mal hinter sich?

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