Tipps bei einer Durchsuchung

Wenn die Steuerfahndung kommt ...

25.08.2010

Anwalt anrufen

3. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an! Wenn Sie keinen kennen, dann schauen Sie in den gelben Seiten nach einem Strafverteidiger oder nach einem 24-Stunden-Anwaltsnotdienst, den es inzwischen in vielen Städten gibt. Noch klüger wäre es, wenn Sie jetzt gleich auf die Homepage des Verbandes deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. (www.vdsra.de) nachlesen. Dort sind die Strafverteidiger nach Orten und ihrer besonderen Spezialisierung aufgelistet und auf den einzelnen Visitenkarten finden sich in aller Regel auch ihre Mobilfunknummern. Notieren Sie sich schon jetzt die für alle Fälle die für Sie passende Telefonnummer. Wenn erst die Fahnder in der Tür stehen, haben Sie keine Ruhe, erst Ihren PC zu starten und im Internet zu suchen. Außerdem: Ihr Arzt steht doch auch in Ihrem persönlichen Telefonbuch - warum nicht Ihr Anwalt?

4. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden, wohl aber Gespräche mit Dritten. Geben Sie keinerlei Erklärungen ab, solange Sie nicht mit einem Anwalt Ihres Vertrauens sprechen konnten.

5. Die unbedingte Pflicht, zur Sache zu schweigen, heißt nicht, dass Sie nicht trotzdem nett zu den Beamten sein können. Die machen auch nur ihren Job. Aber, kein Wort zur Sache.

6. Lassen Sie sich den Namen vom Durchsuchungsleiter und den Mitarbeitern geben und notieren Sie alles, was sie an Informationen bekommen können (Aktenzeichen, Telefon-Durchwahlen etc). Also aufmerksam zuhören und nicht selber reden.

7. Geben Sie nie freiwillig Unterlagen heraus - lassen Sie alles beschlagnahmen. Alle Maßnahmen nur freundlich dulden und nicht selber mithelfen. Allerdings kann es Sinn machen, den Tresor selber zu öffnen oder einen Hinweis zu geben, wo sich Akten befinden, sonst stellen die Fahnder die ganze Wohnung oder das Büro auf den Kopf.

8. Vorsorglich sollte der Beschlagnahme formell widersprochen werden.

9. Auch Zeugen (Mitarbeiter, Kunden, Kinder, Haushälterin etc.) haben das Recht, vor einer Aussage sich von einem Anwalt nach Wahl beraten zu lassen. Auch hier sollten Spontanäußerungen verhindert werden.

10. Bei wichtigen Unterlagen, die beruflich oder privat dringend benötigt werden, sollte beim Durchsuchungsleiter erreicht werden, dass Sie Kopien machen oder - sofern vorhanden - behalten dürfen

11. Versuchen Sie nie, in letzter Sekunde hinter dem Rücken der Fahnder Beweismittel zu vernichten - das ist ein Haftgrund!

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