Ansprüche des Kunden bei defekten Geräten

Wie teuer sind 15 Wochen Nutzung?

20.08.2012

Wertersatzanspruch

Grundsätzlich hatte der Verbraucher also einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Allerdings nutzte er das Notebook vor dem Rücktritt vom Vertrag, sodass dem Händler ein angemessener Wertersatz zustand.

Zur Berechnung des Wertersatzes setzte das Gericht eine durchschnittliche Nutzungsdauer von Notebooks in dieser Preisklasse von sechs Jahren an. Der Verbraucher nutzte das Notebook insgesamt 15 Wochen. Für jede Woche der Nutzung gestand das Gericht dem Händler einen Wertersatz in Höhe von 2,24 Euro (699 Euro / 312 Wochen) zu. Das ergibt einen Gesamtwertersatzanspruch in Höhe von 31, 61 Euro. Der Verbraucher erhielt also 665,39 Euro gegen Rückgabe des Notebooks erstattet.

Fazit

Der Wertersatz machte im hier entschiedenen Fall also ungefähr 4,5% vom Kaufpreis aus. Zwar kann man die Wertersatzansprüche im Widerrufs- und Gewährleistungsrecht nicht direkt miteinander gleichsetzen, aber dieses Urteil bietet auch Anhaltspunkte für den Wertersatz im Widerrufsfall.

In der Praxis verlangen Händler oft für Ware, die innerhalb der Widerrufsfrist genutzt wurde, pauschal 15 oder mehr Prozent als Wertersatz. Zum einen ist eine solche pauschale Geltendmachung gar nicht möglich, da die konkrete Höhe des Wertersatzes immer nachgewiesen werden muss. Zum anderen zeigt die Entscheidung, dass Wertersatz in dieser Höhe zumindest für PCs wesentlich zu hoch angesetzt ist.

Nach der vom AG Steinfurt zugrunde gelegten Berechnung könnte der Händler also für eine zweiwöchige Nutzung einen Wertersatz in Höhe von 4,48 Euro geltend machen, sofern der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über das Prüfen der Eigenschaften und Funktionsfähigkeit hinausgeht.

Übrigens: Wird im Zuge der Gewährleistung die mangelhafte durch eine mangelfreie Sache ersetzt, steht dem Unternehmer kein Wertersatzanspruch für die Nutzung der mangelhaften Sache zu. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:
Olaf Groß, Shopbetreiber-Blog.de und Trusted Shops GmbH, Tel.: 0221 77536329, E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de, Internet: www.shopbetreiber-blog.de und www.trustedshops.de

Zur Startseite