Xpider - doch nicht so zahnlos, wie jüngst behauptet?

10.07.2007
Von Heiko Beyer
Welchen technischen und rechtlichen Grundlagen sich die Finanzverwaltung bei der Überwachung von Onlinehandelsplätzen wie eBay, Hood & Co bedient, erklären Heiko Beyer und Alrik Zech von onlinesteuerrecht.de.

Das Internetportal Heise berichtete jüngst in einem Artikel über die Schnüffelsoftware "Xpider", jener geheimnisumwitterten Wunderwaffe der Steuerfahndung. Die ist allerdings nicht neu: Bereits im Jahr 2003 wurde von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt Xpider vorgestellt. Ein Programm hinter dem sich neben ausgeklügelte Suchalgorithmen und Wissensdatenbanken, eine Abteilung des Bundeszentralamtes für Finanzen in Bonn verbirgt, die im Auftrag des Bundes und der Länder nach möglichen Steuerhinterziehern fahndet.

Ernüchternde Bilanz

Wie zuletzt durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006 (http://dip.bundestag.de/btd/16/032/1603200.pdf) bekannt wurde, soll die Erfolgsquote von Xpider doch eher bescheiden ausgefallen sein. Zwar sammelte Xpider Massen an Daten, doch die Zahl der Fälle, die eine genauere Überprüfung rechtfertigten, war nach Aussage des Bundesrechnungshofes, sehr gering und verliefen ohne Ergebnis. Hauptkritikpunkt des Bundesrechnungshofes war vor allem, dass die meisten Daten, die Xpider auf seiner Web-Recherche gesammelt hatte, "nicht schlüssig" waren und dadurch nicht wie angedacht genutzt werden konnten. Auch die Auswertung der Xpider-Daten durch die Länder erfolgte nicht im geplanten Umfang. Nur wenige Länder hätten die notwendigen organisatorischen und personellen Vorraussetzungen zur Verarbeitung der Xpider-Daten geschaffen, hieß es. (Quelle: Bundestagsdrucksache 16 / 3200 Ziffer 53)

Außer Spesen nichts gewesen?

Diese Meldung war wie Wasser auf die Mühlen der Medien, zeigte sie doch, dass die ganze Geheimnistuerei der Steuerfahndung um diese angebliche Wunderwaffe wohl eher die Unausgereiftheit der Software vertuschen sollte. So konnte man wenigstens noch auf eine präventive Wirkung hoffen. Und diese ließ nicht lange auf sich warten. Als Xpider im Jahr 2003 erstmals unter großem Medienecho zum Einsatz kam, lag die Quote der steuerlich gemeldeten Internethändlern nach Aussage des Bundeszentralamtes für Steuern bei rund 30 Prozent, während heute nahezu alle gewerblichen Internethändler steuerlich gemeldet seien. Dies ist ein nicht bestreitbarer Erfolg, jedoch besteht nun die Schwierigkeit darin, die schwarzen Scharfe aufzudecken, die zwar mit einem kleinen Gewerbe und überschaubaren Umsatz ordnungsgemäß gemeldet sind, aber nebenbei das große Geschäft über ihren Onlineshop abwickeln - natürlich unversteuert. Genau aus diesen Reihen vernimmt man jüngst ein deutliches "Aufatmen". Die vermeintliche Anonymität des Internets wird wieder als sicherer Hafen betrachtet. Aber ist das nicht ein bisschen verfrüht?

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