Zweiter IT-Gipfel: Zypries fordert Grundgesetzänderung

10.12.2007
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf dem zweiten Nationalen Informations-Technologie-Gipfel die Bedeutung moderner Informationstechnologien für die Justiz hervorgehoben und eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen um die Entwicklung des IT-Standorts Deutschland weiter voranzutreiben.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf dem zweiten Nationalen Informations-Technologie-Gipfel die Bedeutung moderner Informationstechnologien für die Justiz hervorgehoben und eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen um die Entwicklung des IT-Standorts Deutschland weiter voranzutreiben.

"Wir müssen die Chancen unseres föderalen Systems nutzen und seine Hindernisse überwinden. Wenn Bund und Länder eine öffentliche Dienstleistung bereitstellen müssen, kann es nicht sein, dass eine kleine Minderheit die gemeinsame Entscheidung verhindert. Deshalb brauchen wir eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit und müssen diese Zusammenarbeit institutionalisieren. Wir brauchen gemeinsame Standards, um die dezentralen IT-Systeme zu vernetzen. Die unterschiedlichen IT-Systeme von Bund und Ländern müssen kompatibel und interoperabel sein. Dies wollen wir durch eine neue Regelung im Grundgesetz verbindlich machen", betonte Zypries. "Ich habe deshalb in der Kommission zur anstehenden Föderalismusreform eine Verfassungsänderung vorgeschlagen."

Am IT-Gipfel haben Experten aus der gesamten Justiz teilgenommen und eine positive Zwischenbilanz gezogen.

"Wir wollen uns aber nicht mit dem Erreichten zufrieden geben. Wir werden deshalb die Arbeit des IT-Gipfels für den Bereich Justiz auch im nächsten Jahr fortsetzen. Dabei freue ich mich, dass der dritte IT-Gipfel 2008 in meinem Wahlkreis Darmstadt stattfindet. Es gilt, den Bürgerservice zu modernisieren und den IT-Standort Deutschland insgesamt zu stärken", betonte Zypries.

Die Analyse der Handlungsfelder Vernetzung wirtschaftsrelevanter Register und Datenbanken durch EU-weite Portalverknüpfung, juristisches Arbeiten mit elektronischen Akten, rechtsverbindliche Online-Kommunikation mit der Justiz, - E-Justice in Aus- und Fortbildung und Bedeutung der IT-Wirtschaft für E-Justice habe zeigt, dass die Justiz als dritte Gewalt eigenständige und spezifische Anforderungen an die IT stellen muss und dass sich für Deutschland entwickelte Justiz-IT-Lösungen auch für den grenzüberschreitenden Einsatz weiterentwickeln und nutzen lassen.

"Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Gerichtsinterne Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet werden und das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen", unterstrich die Bundesjustizministerin.

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