Zweiter IT-Gipfel: Zypries fordert Grundgesetzänderung

10.12.2007

Das Justizkommunikationsgesetz hat bereits vor zwei Jahren die Weichen auf Elektronik in der Justiz gestellt. Gerichte und Verfahrensbeteiligte können seitdem elektronisch kommunizieren, in den Gerichten lassen sich komplett elektronische Akten führen. Elektronischer Rechtsverkehr ist mittlerweile bei allen Gerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und beim Deutschen Patent- und Markenamt möglich. Auch bei den Gerichten der Länder wird das Angebot zügig ausgebaut.

Unverzichtbar ist seit langem der umfassende Einsatz der Informationstechnik beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Unter www.dpma.de können nicht nur nationale, europäische und internationale (PCT) Patentanmeldungen eingereicht, sondern auch Gebrauchsmuster und Marken angemeldet werden. Patentschriften werden unter http://depatisnet.dpma.de vollelektronisch publiziert.

Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Auf den Webseiten sind rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung verfügbar.

Darüber hinaus ist in allen Bundesländern das online-Mahnverfahren zugelassen und mit www.justiz.de existiert ein bundeseinheitliches Justizportal, das den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht und zur Justiz erheblich erleichtert.

E-Justice auf europäischer Ebene

Auch auf europäischer Ebene strebt das Bundesjustizministerium an, grenzüberschreitende justizielle Verfahren durch den Einsatz moderner, standardisierter Informationstechnologien für den Rechtssuchenden zu vereinfachen.

Die in den Mitgliedsstaaten bereits etablierten Systeme der Informationstechnik verdeutlichen die jeweils speziellen Anforderungen der nationalen Rechtsordnungen.

Erfolgreiches Beispiel für die Koordinierung und Vernetzung von dezentral geführten Systemen ist das Projekt von Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, der Tschechischen Republik und Luxemburg zur Vernetzung der nationalen Strafregister, das 2006 den Echtbetrieb des elektronischen Datenaustausches aufgenommen hat. Der bisherige Erfolg dieses Projekts beweist, dass es möglich ist, einen schnellen und effizienten grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten, ohne die nationalen IT-Systeme wesentlich ändern zu müssen. (mf)

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