Seit 1. Juli 2008 in Kraft

Das neue Pflegezeitgesetz und seine Folgen für den Arbeitgeber

24.07.2008

Grundsätzlich ist ein solches Gesetz gesellschaftspolitisch zu begrüßen. Auf der anderen Seite wird die Personalplanung für Unternehmen ein weiteres Mal erschwert. Vor allem die kurze Ankündigungsfrist von nur 10 Tagen für die Pflegezeit wird Unternehmen künftig erhebliche Probleme bereiten, da es zumeist schwierig ist, innerhalb einer so kurzen Zeit einen Ersatz für die freigestellten Mitarbeiter zu finden. Daher ist es durchaus ratsam, wenn Arbeitgeber künftig entsprechende Vorsorgemaßnahmen betreiben (z. B. durch entsprechende Kontakte mit Leiharbeitsunternehmen). Außerdem enthält das neue Gesetz auch weitere Gefahren für Arbeitgeber, indem z. B. Mitarbeiter durch missbräuchliche Antragstellungen theoretisch den Sonderkündigungsschutz des § 5 PflegeZG erschleichen könnten.

Der Autor: Dr. Christian Salzbrunn arbeitet als Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie die Themen Insolvenz und Inkasso. Kontakt und weitere Informationen: Telefon +49 (0)2 11. 1 75 20 89-0, Telefax +49 (0)2 11. 1 75 20 89-9, E-Mail: info@ra-salzbrunn.de, Internet: www.ra-salzbrunn.de (mf)

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