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Erfolgsfaktor Mitarbeiterführung

11.08.2011

Führungszeugnis

Punkt 3: Führungszeugnis

Möchte der künftige Arbeitgeber ganz sichergehen, dass der Bewerber nicht vorbestraft ist, wird er sich ein polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen lassen; dieses kann der Bewerber selbst bei einem Ordnungsamt beantragen. Im Führungszeugnis sind insbesondere strafrechtliche Sanktionen und Freiheitsstrafen vermerkt. Ist kein Eintrag vorhanden, so könnte man annehmen, dass der Inhaber bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden ist.

Doch das stimmt nur bedingt, sagen Feil und Fiedler: "Nicht jede Verurteilung ist auch eingetragen. Relevant sind vor allem Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, sofern noch keine Voreintragungen vorhanden waren. Auch Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren auf Bewährung sind nicht aufgeführt." Ferner werden Eintragungen nach einer Frist von drei bis zehn Jahren gelöscht, wenn zwischenzeitlich keine weiteren Eintragungen hinzugekommen sind, so die Arbeitsrechtsspezialisten.

Daher könne sich ein Arbeitgeber auch bei einem makellosen Führungszeugnis nicht hundertprozentig sicher sein, dass der Bewerber bisher nicht auffällig geworden ist. Ein verurteilter Straftäter, dessen Strafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen worden ist oder dessen Eintrag getilgt worden ist, dürfe sich mit Recht als "unbestraft" bezeichnen (§ 53 Abs. 1 BZRG).

Punkt 4: Internetrecherche

Gerade bei jüngeren Jobbewerbern ist das Web ein effektives Mittel für Personalsuchende, zusätzliche Informationen über den Kandidaten zu erlangen. "Viele öffentliche Benutzerprofile leben davon, dass Menschen dort ihr Privatleben, ihre Hobbys und Aktivitäten sowie ihren Freundeskreis in der Öffentlichkeit präsentieren. Hier können sich auch künftige Arbeitgeber informieren, was vielen Nutzern solcher Websites gar nicht bewusst ist. Häufig sind auf den Profilseiten auch zahlreiche private Fotos hinterlegt, die weitere authentische Eindrücke über den Kandidaten vermitteln", so Thomas Feil und Alexander Fiedler.

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