Rechte von Beginn an sichern

Tipps zum Markenschutz

30.04.2013

Markenanmeldung erfordert Weitblick

Die Markenanmeldung selbst ist scheinbar einfach, allerdings liegen die Tücken im Detail. Unternehmen sollten alle Angaben im Vorhinein sorgfältig abwägen, denn im Nachhinein sind keine Korrekturen mehr möglich. Nach der Anmeldung wird zunächst von Seiten des Amtes geklärt, ob alle erforderlichen Angaben vorliegen, insbesondere Anmelder, Marke sowie Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.

Die Markenstelle prüft dann lediglich, ob die angemeldete Marke wegen absoluter Schutzhindernisse von der Eintragung ausgeschlossen ist. Insbesondere Angaben, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, können nicht registriert werden. Entspricht die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen und liegt kein Eintragungshindernis - etwa eine zu geringe Unterscheidungskraft oder allgemeine Bezeichnungen wie "Super" oder "Top" - vor, so trägt das Amt die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht. Der Inhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung.

Die Markenämter - national oder international - prüfen selbst nicht, ob es bereits eine gleiche oder ähnliche Marke gibt. Das ist Sache des Unternehmens selbst. Wurde die eigene Marke so oder ähnlich bereits zu einem früheren Zeitpunkt ins Markenregister eingetragen, kann diese nach Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke wieder gelöscht werden. Deshalb sollten Unternehmen ihre Markenanmeldungen strategisch prüfen.

Waren, Dienstleistungen oder Unternehmen bezeichnen

Dazu zählen die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen sowie die Unternehmensbezeichnung als solche. In Betracht kommen Dachmarken, die einem Unternehmen selbst zugeordnet werden können. Die Marken für die Waren oder Dienstleistungen können die Dachmarke aufgreifen, um die Produktpalette des Unternehmens durchgängig zu kennzeichnen. Das Unternehmen selbst muss daher bei der Entwicklung der eigenen Marke prüfen, ob die geplanten Unternehmens- und Produktbezeichnungen bereits genutzt werden - und zwar auch in ähnlicher Schreibweise oder vergleichbarem Design. Trifft dies zu und agiert der Markeninhaber im selben Markt, ist die vorgesehene Marke passé. Dann sollten Unternehmen besser im Vorfeld einen neuen Namen, eine neue Bezeichnung oder ein neues Design suchen.

Wichtig ist die Markenanmeldung vor dem geplanten Markteintritt. Denn sonst besteht die Gefahr, dass ein Wettbewerber schneller ist, das eigene Produkt kopiert und es selbst als Marke anmelden. Eine solche Vorgehensweise wäre zwar missbräuchlich, jedoch wäre der Markteintritt unabhängig von der Rechtslage "torpediert". Die ganzen Vorbereitungen und aufwändigen Entwicklungsarbeiten wären umsonst.

Oft ist es auch sinnvoll, die eigene Marke über einen Treuhänder anzumelden. Dadurch wissen Konkurrenten nicht, wer demnächst mit welchem Produkt versuchen wird, Marktanteile zu gewinnen. Die beste Strategie für die Markenanmeldung ist die, sich sofort die Bezeichnung für viele in Betracht kommende Waren und Dienstleistungen zu sichern. Selbst wenn man sie nicht sofort benötigt.

Bei der anstehenden Verlängerung der Marke nach zehn Jahren kann man schauen, was man an registrierten Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt hat und was nicht. Was überflüssig ist, wird einfach nicht verlängert. Wer seine eingetragene Marke allerdings überhaupt nicht verwendet, kann sie bereits nach fünf Jahren verlieren. Der Gesetzgeber hat nämlich eine Benutzungspflicht vorgesehen.

Das Patent- und Markenamt löscht die Marke allerdings nur auf Antrag Dritter. Vorausschauende Markeninhaber sollten die tatsächliche Nutzung der eigenen Marke genau dokumentieren, um Wettbewerbern keine Angriffspunkte zu bieten, zumal der Markeninhaber in Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren regelmäßig aufgefordert wird, die ernsthafte Markennutzung nachzuweisen.

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