Rechte von Beginn an sichern

Tipps zum Markenschutz

30.04.2013

Marken dauerhaft schützen

Die eigene Marke ist ein Unternehmenswert an sich, sie erfordert eine laufende Überwachung. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet online unter www.dpma.de den Dienst DPMAregister an, um nach deutschen Marken zu recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken. Die Nutzung ist kostenlos. Allerdings ist zu beachten, dass im DPMAregister zwar Marken mit übereinstimmenden Merkmalen der eigenen Markenanmeldung zu finden sind, eine Ähnlichkeitsrecherche ist allerdings nicht möglich. Wer eine systematische Markenüberwachung anstrebt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Fazit: Eine vorausschauende Markenstrategie wird für Unternehmen jeder Größenordnung immer wichtiger. Vor einer Markenanmeldung sollte immer eine gründliche Recherche erfolgen. Die Anmeldung selbst ist scheinbar einfach, sollte aber im Zweifelfall besser durch einen Fachexperten begleitet werden. Erst wenn der Markenschutz erfolgreich war, sollten Unternehmen ihre Marke auch nutzen. Eine konsequente Markenüberwachung kann vor Kollisionen mit neuen Markenanmeldungen bewahren.

Welche Formen von Marken gibt es?

Schutzfähig sind prinzipiell alle Merkmale, die Waren oder Dienstleistungen unterscheidungsfähig machen. Unternehmen können neben Worten und Bildern auch grafische Gestaltungen, Melodien und Düfte als Marke anmelden. Die gängigsten Formen:

Wortmarke: Eine Wortmarke besteht aus einem Wort, einer Wortkombination oder einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen. Es handelt sich um reinen Text ohne besondere grafische Gestaltung sowie Schriftart oder -farbe. Der Schutz erstreckt sich auf alle Gestaltungsformen des Wortes. Beispiel: Bekannte Wortmarken sind Audi oder Opel.

Bildmarke: Mit einer Bildmarke wird eine Abbildung geschützt. Sie besteht ausschließlich aus grafischen Elementen ohne jeden Text. Eine Markenüberwachung auf Verletzungen ist schwierig, da die Recherche nur nach bestimmten Bildklassen erfolgen kann. Beispiel: Bekannte Bildmarken sind die vier Ringe für Audi, der Blitz für Opel oder der Stern für Mercedes.

Wort-/Bildmarke: Bei einer Wort- und Bildmarke ist die konkrete Bezeichnung in einer bestimmten, grafischen Gestaltungsform geschützt. Auch ein Markentext, der in einer bestimmter Schriftart gesetzt ist, fällt in diese Kategorie. Der Schutzbereich des Wortes ist auf die Gestaltung beschränkt. Beispiel: Bekannte Wort- und Bildmarken sind TUI oder C&A. (oe)
Der Autor Markus Feinendegen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz der Kanzlei DHPG in Bonn. www.dhpg.de

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