Rechte von Beginn an sichern

Tipps zum Markenschutz

30.04.2013

Nationale oder EU-weite Marke?

Das Geschäft vieler Unternehmen geht über die Landesgrenzen hinaus. Folgerichtig entscheiden sich immer mehr Unternehmen zur Anmeldung einer europäischen Gemeinschaftsmarke, die Schutz in allen EU-Staaten bietet. Der Clou: Der Markenschutz erstreckt sich nicht nur auf alle aktuellen, sondern automatisch auch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedsstaaten.

Die rein nationale Marke sollten Unternehmer nur dann eintragen lassen, wenn sie in absehbarer Zeit nur innerhalb Deutschlands auftreten wollen. Wer mittelfristig unter Umständen seinen Wirkungskreis auf EU-Staaten ausdehnt, sollte gleich eine Gemeinschaftsmarke anmelden.

Eine internationale Registrierung kommt normalerweise erst dann in Betracht, wenn außerhalb der EU mehrere Länder in den Markenschutz einbezogen werden sollen. Das ist allerdings oft schon dann sinnvoll, wenn die Waren nicht nur in den USA oder in China, sondern auch bei den Nachbarn in der Schweiz vertrieben werden sollen.

Für die Abwicklung der Markeneintragung sollten Unternehmer mindestens drei Monate einkalkulieren. Hier hat es in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen bei der Schnelligkeit der Abwicklung gegeben. Besonders bei internationalen Marken müssen Unternehmer aber immer wieder feststellen, dass es die von ihnen angemeldete Marke so oder so ähnlich bereits gibt. Dann erheben Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen die Anmeldung bzw. Eintragung. Allerdings sind häufig noch Vereinbarungen zur Abgrenzung zwischen dem Inhaber der älteren Marke und dem Markenanmelder möglich.

Die Registrierungsgebühren sind überschaubar und gut investiert. Die Anmeldegebühren für eine deutsche Marke betragen 300 Euro, für eine Gemeinschaftsmarke 900 Euro. Diese Beträge gelten für jeweils drei Waren- und Dienstleistungsklassen und für zehn Jahre. Wer seine registrierte Marke nutzt, kann sie für jeweils weitere zehn Jahre verlängern.

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