Rechte von Beginn an sichern

Tipps zum Markenschutz

30.04.2013

Typische Fehler vermeiden

Die Kosten für eine Markenanmeldung stehen in keinem Verhältnis zu dem Risiko, eine komplette Werbestrategie ohne Marke verwerfen zu müssen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der unzulässige Name bereits den Internetauftritt, die Unternehmensbroschüre oder das Unternehmensgebäude ziert. Dann müssen Unternehmen viel Geld für die Änderung ihres Außenauftritts und die Erstellung neuer Marketingunterlagen aufwenden. Obendrein drohen erhebliche Umsatzeinbrüche. Denn das Marktumfeld muss sich erst wieder an die neue Namensgebung für Produkte, Dienstleistungen oder sogar dem Unternehmen selbst gewöhnen. Damit nicht genug: Eine unberechtigte Markennutzung kann teuer werden. Betroffene Unternehmen müssen den Anwalt der Gegenseite bezahlen und dem Markeninhaber Schadensersatz leisten. Kommen Unternehmen einem großen Marktakteur ins Gehege, kann die finanzielle Belastung schnell eine fünfstellige Summe ausmachen.

Problematisch können auch Anmeldungen ohne genaue Recherche des benötigten Schutzumfangs sein. Es ist immer sorgfältig abzuwägen, ob die Registrierung einer Wortmarke, einer Bildmarke oder einer Wort-/Bildmarke sinnvoll ist. Wer eine Wortmarke eintragen lässt, kann die Marke in allen Schriftarten und Schriftgrößen einsetzen. Anders die Bildmarke oder die Wort-/Bildmarke: Sie schützen grundsätzlich ausschließlich das eingetragene Logo. Wettbewerber dürfen diese Marke in abgewandelter Form bedenkenlos nutzen. Ob die Marke ähnlich benutzt wird oder genügend Abstand gehalten wurde, entscheiden im Einzelfall im Verletzungsverfahren die Gerichte. Wichtig ist auch, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bei der Anmeldung nicht zu eng zu fassen. Denn es sind keine nachträglichen Erweiterungen mehr möglich. Einziger Ausweg: Die gleiche Marke muss erneut angemeldet werden, entweder komplett oder nur die Erweiterung. Immer wieder werden allgemeine beschreibende Begriffe zur Markenanmeldung eingereicht, für die per se kein Markenschutz erlangt werden kann. Die Folge: Die Anmeldungen scheitern, nichtsdestotrotz sind Gebühren fällig.

Darüber hinaus ist auch die internationale Wirkung einer Marke sorgfältig zu prüfen. Peinlich wird es, wenn eine angemeldete Marke in einer anderen Sprache eine völlig andere Bedeutung hat als im Heimatland. Lehrgeld musste hier Toyota mit seinem zweisitzigen Sportwagen "MR 2" zahlen. In Frankreich ähnelt die Aussprache des Markennamens dem Wort "merde" (frz. "Scheiße") sowie dem Wort "merdeux" (frz. "Rotzlöffel"). Deshalb wird der Sportwagen in Frankreich auch "MR" genannt.

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