Umweltbundesamt droht Bußgeld an

Vertrieb von Elektronikgeräten und Batterien ohne Registrierung

31.05.2013

Verstöße gegen das Batteriegesetz

Für Akkus oder Batterien gilt nach Batteriegesetz ähnliches. Gemäß § 2 Abs. 15 Batteriegesetz ist Hersteller auch hier wiederum jeder, der unabhängig von der Vertriebsmethode gewerblich Batterien in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in den Verkehr bringt. Vertreiber und Zwischenhändler, die Batterien von tatsächlichen Herstellern anbieten, die nicht korrekt registriert sind, gelten ebenfalls als Hersteller im Sinne des Gesetzes. § 2 Abs. 16 Batteriegesetz regelt die Definition des "Inverkehrbringen". Dies ist die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung wie auch die gewerbsmäßige Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland.

Notwendig ist hier ebenfalls eine entsprechende Meldung beim Umweltbundesamt. Voraussetzung für eine formvollendete Anmeldung beim Umweltbundesamt ist auch hier die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung. Dies erfolgt in der Regel durch eine Anmeldung bei der Stiftung "Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien" (GRS-Batterien).

Auch hier gilt: Bußgeld droht

Ähnlich wie im Elektrogesetz droht bei einer Zuwiderhandlung auch hier ein Bußgeldbescheid des Umweltbundesamtes. Entsprechende Bußgeldvorschriften finden sich in im Batteriegesetz, und zwar sowohl für den Hersteller wie auch für den Vertreiber. Auch hier droht ein Bußgeld bis zu 100.000,00 Euro. Das Tückische in beiden Fällen ist, dass ein Anbieter, der ohne entsprechende Herstelleranmeldung Elektronikgeräte oder Batterien bspw. selbst importiert und vertreibt, gleich beide Tatbestände verwirklicht, nämlich die jeweils die fehlende Registrierung als Hersteller auf der einen Seite wie auch ein Verstoß gegen die Vertriebsverbote.

Besonders tückisch: Elektronikgeräte mit Akkus oder Batterien

Viele Elektronikgeräte enthalten bereits eingebaute Akkus. Dies führt für vier Verstößen, nämlich der fehlenden Anmeldung nach Elektrogesetz auf der einen und der fehlenden Anmeldung nach Batteriegesetz auf der anderen Seite und dem Vertrieb dieser Produkte.

Zur Startseite