Die Folgen können teuer sein

Fünf häufige Fehler bei Miet- und Pachtverträgen

09.03.2009

Fehler Nummer 5: Verteilung der Betriebskosten

In der anwaltlichen Praxis ist wiederholt festzustellen, dass bei gewerblichen Mietern die Auffassung besteht, sie müssten die (anteiligen) Kosten der Grundsteuer und der Gebäudeversicherung tragen. Dabei kann es sich je nach Größe und Beschaffenheit der Immobilie, in welcher sich das Mietobjekt befindet, um sehr hohe Beträge handeln.

In diesem Zusammenhang ist aber klar festzuhalten, dass es keinerlei gesetzliche oder sonstige Verpflichtung des Mieters gibt, diese Kostenpositionen im wirtschaftlichen Ergebnis zu tragen. Vielmehr ist bei Abschluss des Mietvertrages zwischen den Parteien frei verhandelbar, welche einzelnen Betriebskosten jeweils vom Vermieter bzw. Mieter zu übernehmen sind.

Bei Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Reinigung, Müllentsorgung und dergleichen ist angemessen, dass diese Positionen dem Mieter zugerechnet werden, weil dieser das Objekt nutzt und somit die Kosten auch "produziert".

Dagegen sind die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung Kostenpunkte, die vielmehr beim Vermieter aufgrund seiner Eigentümerstellung anfallen, und eigentlich nicht erkennbar ist, warum der Mieter diese "Eigentumskosten" übernehmen soll.

In Anbetracht des Umstandes, dass zur Zeit ein Überangebot an Gewerbeobjekten besteht, sind Vermieter im Rahmen der Vertragsverhandlungen deshalb sehr oft zu entsprechenden Zugeständnissen gegenüber dem Mieter bereit.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass gewerbliche Mieter größtenteils beim Abschluss des Mietvertrages viel zu "nachlässig" sind. Da Gewerbemietverträge häufig lange Laufzeiten haben, können sich aus einem schlecht verhandelten Mietvertrag erhebliche und regelmäßig nicht eingeplante Kostenbelastungen für den Mieter ergeben, die sich aber durchaus vermeiden lassen.

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