Die Folgen können teuer sein

Fünf häufige Fehler bei Miet- und Pachtverträgen

09.03.2009

Man kann deshalb einem potenziellen Mieter von Gewerberäumen nur dringend anraten, bereits bei Beginn der Vertragsverhandlungen mit der Vermieterseite einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuschalten, um den Gewerbemietvertrag aus Mietersicht möglichst optimal zu gestalten.

Dies wird von Gewerbetreibenden sehr oft jedoch nicht getan, weil sie das Honorar für den Anwalt scheuen. Im Nachhinein müssen sie aber fast immer feststellen, dass das Honorar für eine mietvertragliche Beratung durch einen Anwalt nur einen Bruchteil der Kosten ausgemacht hätte, die ihnen durch den Abschluss eines ungünstigen Mietvertrages auf längere Sicht entstehen. Da aber gerade in der heutigen Zeit es sich kein Unternehmer leisten kann, sein Geld zu verschenken, ist der Vertragsverhandlung und dem Abschluss eines Gewerbemietvertrages unbedingt größte Sorgfalt zu widmen. (oe)

Der Autor Wolfgang Nebel ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

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