Berufsgenossenschaft und Co.

Was tun bei Arbeitsunfällen?

24.02.2010

Wie ist die Rechtslage bei einem Streit?

Kein Unfallversicherungsschutz wird auch dann angenommen, wenn Versicherte während einer versicherten Tätigkeit in Streit geraten, außer der Streit ist seinerseits unmittelbar aus einer versicherten Tätigkeit entstanden.

Als versicherte Tätigkeiten der betrieblichen Sphäre gelten z.B.:

?- Teilnahme an bzw. Vorbereitungshandlungen zu betrieblichen Veranstaltungen, wenn von der Betriebsleitung getragen und im Interesse der betrieblichen Gemeinschaftsförderung

??- Betriebssport, wenn im Rahmen des Ausgleichszwecks und nicht mit allgemeinem sportlichem Wettkampfcharakter

??- Aufsuchen des Arbeitgebers wegen Kündigung

??- innerdienstliche Betriebs- und Arbeitswege in Ausführung der versicherten Tätigkeit wie z.B. Botengänge, Lieferfahrten, Dienstreisen

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