Berufshaftpflicht absetzen

01.06.2006
Von moneytimes 

Die private Haftpflichtversicherung darf in keinem Policenordner fehlen - sie kommt für alle Schäden auf, die man anderen unabsichtlich zufügt. Für viele Menschen ist aber auch die Berufshaftpflicht unverzichtbar. Als Lehrer etwa haftet man auch während der Dienstzeit mit dem gesamten Vermögen für Schäden, die man grob fahrlässig verursacht. Und die passieren schneller, als man denkt.

Beispiel: Während der Sportstunde verletzt sich ein Schüler schwer und bleibt auf Dauer behindert. Wenn der Lehrer gerade nicht in der Halle war, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt und muss zahlen - von den Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld und möglicher lebenslanger Rente. Ohne eine Berufshaftpflicht wäre er finanziell ruiniert.

Auch andere Berufe bergen Risiken, die versichert werden müssen. Man denke nur an den Hausmeister, der den Generalschlüssel für das Bürohochhaus verliert, oder den Anstreicher, der den teuren Teppich des Kunden ruiniert.

Von solchen Sorgen kann man sich mit der Berufshaftpflicht für wenig Geld befreien. Eine private Haftpflichtversicherung braucht ohnehin jeder. Und schon für ein paar Euro mehr ist man zusätzlich im gesamten Bereich seiner beruflichen Tätigkeit vor Schadenersatzansprüchen geschützt.

Den Beitrag zur Berufshaftpflicht kann man als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn er auf der Versicherungsrechnung extra ausgewiesen ist. Die Prämie sollte man am besten jährlich zahlen, denn für halbjährliche oder monatliche Zahlung verlangen viele Versicherer einen Aufschlag von drei bis zehn Prozent.

Mehr zu Vorsorge und Vermögen lesen Sie bei www.money times.de. Marzena Fiok

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