"Bester Preis der Stadt"

04.07.2006

Das Landgericht Würzburg hat über die Werbung "Der beste Preis der Stadt" für eine Waschmaschine entschieden. Nach Auffassung des Gerichts erwartet der Kunde nur eine Preismarktführerschaft im stationären Einzelhandel und nicht auch bei Online-Angeboten. Bei dem harten Wettbewerb könne kein Anbieter behaupten, auch unter Einbeziehung des Internets den niedrigsten Preis zu haben. Dies sei den Kunden bewusst. RA Thomas Feil

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