Verbraucherzentralen warnen

Betrüger nutzen Megaupload-Schließung

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Selbst aus der Schließung des File-Sharing-Dienstes Megaupload.com versuchen Internet-Abzocker Profit zu schlagen: Verbraucherschützer warnen nun vor Gaunern, die vermeintliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet verschicken.
Das Aus des Kim-Schmitz-Unternehmens Megaupload.com regt die Phantasie von Betrügern an.
Das Aus des Kim-Schmitz-Unternehmens Megaupload.com regt die Phantasie von Betrügern an.

Selbst aus der Schließung des File-Sharing-Dienstes Megaupload.com versuchen Internet-Abzocker Profit zu schlagen: Verbraucherschützer warnen nun vor Gaunern, die vermeintliche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet verschicken.

Die derzeit verschickten "Abmahnungen" kommen laut Briefkopf von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen und sind laut Verbraucherzentralen "raffiniert aufgemacht". Die genannte Kanzlei existiert allerdings nicht. Die Betrüger erwecken den Anschein, von EMI Music Germany, Sony BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., Dream Works SKG und Paramount Pictures "mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt" worden zu sein. Sie listen pro Empfänger mehrere konkrete Termine aus dem Jahr 2011 inklusive genauer Uhrzeit auf, an denen die E-Mail-Empfänger angeblich die Dienste von Megaupload.com in Anspruch genommen und Filme, TV-Serien und Musiktitel heruntergeladen haben sollen.

Allerdings werden in dem Schreiben keine konkreten Titel genannt. Statt der angeblich anfallenden Kosten in Höhe von 891,31 Euro machen die vorgeblichen Anwälte ein Vergleichsangebot über 146,95 Euro. Der Betrag soll auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden. Dubios erscheint auch, dass die Kanzlei nur über zwei Mobilfunk-Anschlüsse erreichbar sein soll. Der Briefkopf enthält weder Festnetz- noch Faxnummer. Die in dem Schreiben genannte Internetadresse ist mittlerweile offenbar abgeschaltet.

Die Verbraucherzentralen raten, die E-Mail zu löschen und den geforderten Betrag keinesfalls zu überweisen. (awe)

Zur Startseite