Angebliche Patentverletzung bei Laser-Toner

Canon will gegen KMP vorgehen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Der japanische Elektronikkonzern Canon sieht durch den deutschen Hersteller von kompatiblem Verbrauchsmaterial, KMP, seine Patente verletzt und erhebt Klage am Amtsgericht Düsseldorf
Jan-Michael Sieg, Vorstandsvorsitzender der KMP PrintTechnik AG, muss sich mit einer von Canon angestrebten Patentklage auseinandersetzen.
Jan-Michael Sieg, Vorstandsvorsitzender der KMP PrintTechnik AG, muss sich mit einer von Canon angestrebten Patentklage auseinandersetzen.
Foto: KMP

Der deutsche Supplies-Hersteller KMP ist ins Visier der Canon-Patentwächter geraten. So sollen zu bestimmten Canon- und HP-Laser-Druckern kompatible Tonerkartuschen das europäische Patent 2 087 407 verletzen. Laut Canon handelt es sich um die Bildtrommel und die Entwicklereinheit.

Man respektiere das geistige Eigentum anderer Unternehmen und erwarte dies auch von anderen Unternehmen, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns. Man werde gegen jeden vorgehen, der diese Rechte verletze.

Bei KMP zeigt man sich überrascht: Es liege noch kein Schreiben in einer Patentangelegenheit vor. Man respektiere geistiges Eigentum Dritter und prüfe daher "stets nach bestem Wissen und Gewissen" die rechtliche Situation der Produkte.

Unkomplizierte Klärung angestrebt

Der Supplies-Spezialist will nun die Sache schnell und unkompliziert klären: "Nicht zuletzt gehört es zur Philosophie und zum Markenkern von KMP unseren Kunden, neben einer herausragenden Produktqualität, ein Maximum an Rechtssicherheit beim Handel mit Produkten von KMP zu bieten", versichert Jan-Michael Sieg, Vorstandsvorsitzender der KMP PrintTechnik AG.

Im konkreten Fall geht es laut KMP wohl um einige wenige Tonerkartuschen in denen dem Anschein nach eine bestimmte Ausführung der Aufnahme der Bildtrommel für das Kupplungsstück zur Verbindung mit der Antriebseinheit des Druckers durch ein Patent entsprechend geschützt ist. KMP fertigt solche Teile nicht selbst. Beim Zulieferer dieser Teile setze aber auf "den Marktführer der Branche".

Fachhändler die mit kompatiblem Verbrauchsmaterial handeln, können schnell ins Visier von Anwälten der Druckerhersteller geraten, wie das Beispiel von Samsung zeigt: Der koreanische Hersteller hatte vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen sieben Reseller von Tonerkartuschen erwirkt. Die Wiederverkäufer hatten neu hergestellte kompatible Tonerkassetten vertrieben.

Möglichst hohe Rechtssicherheit

Auch deshalb ist man bei KMP an einer schnellen Klärung interessiert um das Vertrauen der Reseller nicht zu verlieren. Ende vergangenen Jahres riet KMP-Vorstand Sieg den Händlern noch, bei kompatiblem Druckerzubehör ausschließlich auf bekannte und vertrauenswürdige Marken zu setzen, die nicht in Fernost produzieren. "Fällt Ihre Wahl dabei auf KMP, so sind Sie auf der sicheren Seite", versprach er den Resellern. Eine angemessene Berücksichtigung der jeweiligen Patentsituation sei deshalb notwendiger Bestandteil der Produktentwicklung bei KMP. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden und eine möglichst hohe Rechtssicherheit der Produkte zu gewährleisten, arbeiten laut KMP die hausinternen IPR-Experten eng mit verschiedenen Patentanwälten in München zusammen, wo auch das Europäische Patentamt seinen Sitz hat. Man betreibe diesen Aufwand als fairer Wettbewerber im Markt und könne so Produkte garantieren, die - nach bestem Wissen und Gewissen - frei von Rechten Dritter seien.

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