Verurteilung in Ingolstadt

Computerspezialistin wäscht "versehentlich" Geld

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Weil sie Waren mit illegalem Ursprung an Hintermänner weitergeschickt hat, muss eine Software-Ingenieurin über 5.000 Euro Strafe bezahlen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Eine Computerspezialisten muss wegen Geldwäsche 5.400 Euro Strafe bezahlen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Eine Computerspezialisten muss wegen Geldwäsche 5.400 Euro Strafe bezahlen.
Foto: liveostockimages, Fotolia.com

Eigentlich hätte Sie es wissen müssen, meint der Richter Peter Hufnagl beim Ingolstädter Amtsgericht. Eine 30-jährige Computerspezialisten hatte für ein dubioses Unternehmen Waren entgegengenommen, wieder verpackt und ins Baltikum weitergeschickt.

Die Ingolstädterin hatte sich auf ein Stellenangebot im Internet gemeldet. Ihr Aufgabe bestand darin, Pakete in Empfang zu nehmen, sie zu öffnen und sie auf Vollständigkeit zu überprüfen und schließlich mit neuer Adresse versehen überwiegend nach Litauen zu versenden. Dabei soll ein Schaden von rund 13.000 Euro entstanden sein.

21 Pakete mit teurer Elektronik

Laut dem Donaukurier habe die Frau geglaubt, einen seriösen Nebenjob auszuüben. Als schließlich die Ermittler bei ihr auftauchten, hatte sie insgesamt 21 Pakete mit teurer Elektronik weitergeschickt. Dafür hatte sie pro Paket 20 Euro bekommen. Die immer noch unbekannten Hintermänner hatten mithilfe illegal beschaffter Kreditkartendaten die Bestellungen aufgegeben und durch die Zwischenstation in Ingolstadt ihre Spur verschleiert. Der Vorgang sei objektiv gesehen völlig unsinnig gewesen, urteilte der Richter. Die Mauschelei hätte der Angeklagten auffallen müssen. Auch die Staatsanwaltschaft stellte sich auf den Standpunkt, dass sich die illegale Herkunft der Waren ihr aufgedrängt haben musste.

Zwar plädierte der Verteidiger auf Freispruch, doch die Software-Ingenieurin wurde letztendlich wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt. Sie muss nun 90 Tagessätze zu 60 Euro, also insgesamt 5.400 Euro Geldstrafe akzeptieren.

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