CTS Eventim beschließt Aktienrückkauf (zwei)

27.07.2007
Die erworbenen Aktien sollen laut Mitteilung im Rahmen der bestehenden Ermächtigung als Einlage oder Kaufpreiszahlung bei Zusammenschlüssen, Unternehmenskäufen oder dem Erwerb von Beteiligungen dienen.

Die erworbenen Aktien sollen laut Mitteilung im Rahmen der bestehenden Ermächtigung als Einlage oder Kaufpreiszahlung bei Zusammenschlüssen, Unternehmenskäufen oder dem Erwerb von Beteiligungen dienen.

Im Zuge der Anfang Juni durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung war unter Aufhebung der alten Ermächtigung eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von bis zu 10% des Grundkapitals, gültig bis zum 07. Dezember 2008, beschlossen worden.

Webseite: http://www.eventim.de

DJG/kla/cbr

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