Der feine, aber bedeutsame Unterschied: Einzug und Abbuchung

08.02.2001
Gängige Praxis von Distributoren und Herstellern bei der Fakturierung ist das Abbuchungsverfahren. Dennoch kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Kunden - schließlich geht es ja um’s liebe Geld.

Forderungsausfälle können selbst gesunde Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten bringen oder gar in Insolvenzgefahr. Für das erste Halbjahr 2000 schätzte das Statistische Bundesamt die Zahl der Insolvenzfälle auf 19.500. Darunter etwa 13.500 von Unternehmen und Kleingewerbetreibenden. Die Hermes-Kreditversicherungs AG, einer der führenden Kreditversicherer weltweit, rechnet für das Jahr 2001 mit rund 28.000 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland.

Diese erschreckenden Zahlen veranlassen viele Unternehmen, ihre Rechnungsstellungspraktiken zu überdenken und umzustellen. Doch geht dies nicht immer ganz problemlos von statten, wie der folgende Fall zeigt.

Zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit hatte die Software Solution Distribution SSD aus Rothenbuch im Spessart ihren Kunden zugestanden, ihre Rechnungen per Einzugsermächtigung zu begleichen. Auch Michael Bergeritz, Geschäftsführer der Eifel-Net GmbH aus Euskirchen in der Eifel, nahm diese Möglichkeit zeitweise wahr. Nachdem er anschließend über mehre Jahre hinweg seine Waren mit einem Verrechnungsscheck bei Lieferung beglichen hatte, vereinbarten die beiden Firmen, wieder auf Lastschrift umzustellen. "Ich ging davon aus, eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben, wie früher schon einmal", so Bergeritz. Bei der SSD war jedoch mittlerweile das Abbuchungsverfahren zum Standard bei Lastschriften geworden (zum Unterschiede zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsverfahren siehe Kasten).

"Herr Bergeritz hat die Lastschrift storniert. Er wollte unbedingt das Einzugsermächtigungsverfahren beibehalten" erzählt Marcus Suhrborg, Geschäftsführer der SSD. Susanne Sitzmann, Buchhalterin bei SSD, konnte die ganze Aufregung nicht verstehen: "Wir ziehen Lastschriften schon seit Jahren mit dem Abbuchungsverfahren ein. Außerdem besteht unsere Kreditversicherung darauf", so Sitzmann.

Wie für andere Unternehmen auch, ist für SSD das Abbuchungsverfahren ein Schutz gegen Forderungsausfälle. Bei diversen Lieferanten und Distributoren ist das Verfahren gängige Praxis. Es ist bei Broadlinern wie Actebis und Ingram Macrotron ebenso Usus wie beispielsweise bei Astra, Maxdata und Windhorst. "Ist ein Kunde von uns kreditversichert, ziehen wir seine Rechnungsbeträge per Abbuchung ein. Ansonsten liefern wir nur gegen Barnachnahme", sagt Silvia Roman von der Debitorenbuchhaltung bei Maxdata.

Ein Verfahren mit vielen Vorteilen

Ist abzusehen, dass ein Kunde ein dauerhaftes Geschäftsverhältnis anstrebt, schließen Lieferanten eine Kreditversicherung für diesen Kunden ab. Das bedeutet, die Versicherung informiert über die Kreditwürdigkeit eines Kunden und springt im Falle eines Forderungsausfalles ein. Die Versicherungsgesellschaft verlangt von ihren Kunden, dass Lastschriften nach dem Abbuchungsverfahren einzuziehen sind, um für sich selbst das Risiko einer Zahlung so gering wie möglich zu halten.

Fast alle Firmen verfahren mit Neukunden nach dem gleichen Prinzip: "Ein Neukunde wird erst nach zwei Bargeschäften versichert. Wenn das Urteil der Kreditversicherung positiv ausfällt, werden seine Bestellungen per Abbuchungsverfahren beglichen", so Petra Heuschen, Buchhalterin bei Windhorst.

Gegenüber Banküberweisungen und der teuren Barnachnahme hat das Abbuchungsverfahren den Vorteil des geringeren Aufwandes. "Die Bezahlung per Abbuchungsverfahren hat sich bei uns etabliert: Denn sie ist im Gegensatz zur Banküberweisung schnell und effizient - für beide Seiten. Gleichzeitig bietet dieses System Sicherheit für Distributor und Händler", weiß Erhard Gorny, Director Credit und Collection von der Ingram Macrotron Distribution GmbH.

Droht einem Kunden die Insolvenz, muss der Lieferant nicht befürchten, selbst in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. Denn per Abbuchung eingezogene Lastschriften lassen sich, wie das bei der Einzugsermächtigung möglich ist, nicht mehr rückgängig machen. (ce)

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