DGAP-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Bericht gemäß § 95 Abs 6 AktG über den Stock Option Plan 2009-2012

13.02.2009
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Sonstiges 13.02.2009 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ('AT&S' oder 'Gesellschaft') beabsichtigt nach Auslaufen des Stock Option Planes 2005-2008 einen Stock Option Plan 2009-2012 ('SOP 2009') einzurichten, um Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen weiterhin an die Unternehmen zu binden, besondere Leistungsanreize zu schaffen und eine dem internationalen Markt entsprechende Form der leistungsbezogenen Entlohnung zu bieten. Die auf Grundlage des SOP 2009 begebenen Aktienoptionen können nach Wahl des Optionsberechtigten in Form eines Barausgleichs oder mit eigenen Aktien der Gesellschaft bedient werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat veröffentlichen daher hiermit nach § 95 Abs. 6 AktG mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (Vergütungsausschuss) den folgenden Bericht gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG: 1. Die der Gestaltung der Aktienoptionen durch den SOP 2009 zugrunde liegenden Grundsätze und Leistungsanreize Zielsetzung des SOP 2009 ist es, den Führungskräften des AT&S-Konzerns eine dem internationalen Markt entsprechende Form der leistungsbezogenen Entlohnung zu bieten, sowie den Börsenwert der AT&S zu fördern. Durch Ausgabe von Aktienoptionen auf Aktien der AT&S an das Management und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen sollen diese am nachhaltigen Wertzuwachs des Konzerns beteiligt werden, um dadurch einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen. Die Höhe der variablen Entlohnung soll sich an der Bedeutung der vom Teilnahmeberechtigten erbrachten Leistungen für die AT&S Gruppe und an der Entwicklung des Aktienkurses der AT&S orientieren. Das Management soll sich dadurch einerseits stärker an den Zielen der Aktionäre der AT&S orientieren und andererseits auch am erreichten Erfolg partizipieren. 2. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Optionen auf Arbeitnehmer und leitende Angestellte und die Mitglieder des Vorstandes unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien Die Anzahl der einzuräumenden Aktienoptionen bzw. der beziehbaren Aktien teilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen auf: a) Für einzelne Mitglieder des Vorstandes der AT&S höchstens 40.000 Stück pro Geschäftsjahr; b) Für einzelne Mitglieder der ersten Berichtsebene der AT&S höchstens 10.000 Stück pro Geschäftsjahr; c) Für einzelne Mitglieder der operativen Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen höchstens 6.000 Stück pro Geschäftsjahr; d) Für einzelne Bereichsleiter der AT&S und verbundener Unternehmen und bestimmte Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen, die Einfluss und Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben, höchstens 4.000 Stück pro Geschäftsjahr; Zuteilungstag ist jeweils der 1. April der Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012. Über die Zuteilung entscheidet in pflichtgemäßem Ermessen unter Bedachtnahme auf die Zuteilungskriterien der Vorstand bzw. der Vergütungsausschuss des Aufsichtrates. In Summe können unter dem SOP 2009 bis zum Jahr 2012 maximal 1.000.000 Optionen zugeteilt werden. Pro Tranche beträgt die maximale Zuteilung 250.000 Optionen. Für den Fall eines Aktiensplits, einer Kapitalerhöhung oder ähnlicher Ereignisse ist ein Verwässerungsschutz vorgesehen. Jede Option berechtigt zum Erwerb einer Aktie der AT&S. Derzeit sind auf Grundlage des Stock Option Planes 2005-2008 insgesamt 512.500 Stück Aktienoptionen begeben. Davon entfallen auf den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Harald Sommerer, 160.000 Stück, auf das Mitglied des Vorstandes, Dkfm. Steen E. Hansen, 120.000 Stück und sowie auf das Mitglied des Vorstandes, Ing. Heinz Moitzi, 120.000 Stück; auf leitende Angestellte entfallen 112.500 Stück und auf andere Arbeitnehmer derzeit keine Aktienoptionen. 3. Wesentliche Bedingungen der Optionsverträge 3.1 Ausübungspreis Der Ausübungspreis der Aktienoptionen entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen, zuzüglich eines auf Basis dieses Durchschnitts berechneten Aufschlags in Höhe von 10 %. 3.2 Laufzeit, Wartefrist und Ausübungsfenster Aufgrund des SOP 2009 zugeteilte Aktienoptionen, die nicht spätestens bis zum Ablauf von 5 (fünf) Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen ersatzlos und endgültig. Die zugeteilten Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartefristen jeweils wie folgt ausgeübt werden: a) Bis zu 20 % der Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Zuteilung; b) Weitere 30 % der zugeteilten Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung; c) Weitere 50 % der zugeteilten Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von vier Jahren nach ihrer Zuteilung. Die zugeteilten und ausübbaren Aktienoptionen dürfen von den Berechtigten nicht während der Sperrfristen, dh nicht unmittelbar vor kursrelevanten Informationen der AT&S an das Publikum (insbesondere Quartalsberichte, Bilanzpressekonferenzen, Hauptversammlungen etc) die dem Berechtigten von der AT&S ('Black-out-Perioden') bekannt gemacht werden, ausgeübt werden. 3.3 Keine Übertragbarkeit und Behaltefrist Die Aktienoptionen sind - mit Ausnahme der Übertragung von Todes wegen - unübertragbar und können nur durch den Optionsberechtigten persönlich ausgeübt werden. Die aus Anlass der Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist. 3.4 Wirkungen der Beendigung des Dienstverhältnisses Die Aktienoptionen können vom Teilnahmeberechtigten grundsätzlich nur ausgeübt werden, sofern er zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption in einem aufrechten Dienstverhältnis zu AT&S oder einem verbundenen Unternehmen steht. Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aus Gründen, die im Bereich des Dienstgebers liegen, aufgrund des Eintritts den Ruhestand oder aufgrund des Todes des Teilnahmeberechtigten, bleiben alle bis dahin zugeteilten Aktienoptionen noch innerhalb eines Jahres ausübbar. Danach verfallen die Aktienoptionen ersatzlos und endgültig. Wird das Rechtsverhältnis zu einem Mitglied des Vorstandes der AT&S aus dessen Verschulden, vorzeitig beendet, so verfallen jedenfalls sämtliche noch ausübbaren oder nicht ausgeübten Aktienoptionen mit dem Tag der Rechtswirksamkeit der Abberufung ersatzlos und endgültig. In allen anderen Fällen des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aus seiner Funktion können alle zugeteilten Aktienoptionen innerhalb eines Jahres ab Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes ausgeübt werden. Danach verfallen die Aktienoptionen ersatzlos und endgültig. Wien, im Februar 2009 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft AT&S Austria Technologie und Systemtechnik AG Hans Lang, IRO Tel. +43-1-68300-9259, E-Mail: h.lang@ats.net, www.ats.net 13.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG Fabriksgasse 13 8700 Leoben Österreich Telefon: +43 (1) 3842200-0 Fax: +43 (1) 3842200-216 E-Mail: info@ats.net Internet: www.ats.net ISIN: AT0000969985 WKN: 922230 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt; Auslandsbörse(n) Wien Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Sonstiges 13.02.2009 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ('AT&S' oder 'Gesellschaft') beabsichtigt nach Auslaufen des Stock Option Planes 2005-2008 einen Stock Option Plan 2009-2012 ('SOP 2009') einzurichten, um Führungskräfte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen weiterhin an die Unternehmen zu binden, besondere Leistungsanreize zu schaffen und eine dem internationalen Markt entsprechende Form der leistungsbezogenen Entlohnung zu bieten. Die auf Grundlage des SOP 2009 begebenen Aktienoptionen können nach Wahl des Optionsberechtigten in Form eines Barausgleichs oder mit eigenen Aktien der Gesellschaft bedient werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat veröffentlichen daher hiermit nach § 95 Abs. 6 AktG mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (Vergütungsausschuss) den folgenden Bericht gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG: 1. Die der Gestaltung der Aktienoptionen durch den SOP 2009 zugrunde liegenden Grundsätze und Leistungsanreize Zielsetzung des SOP 2009 ist es, den Führungskräften des AT&S-Konzerns eine dem internationalen Markt entsprechende Form der leistungsbezogenen Entlohnung zu bieten, sowie den Börsenwert der AT&S zu fördern. Durch Ausgabe von Aktienoptionen auf Aktien der AT&S an das Management und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen sollen diese am nachhaltigen Wertzuwachs des Konzerns beteiligt werden, um dadurch einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen. Die Höhe der variablen Entlohnung soll sich an der Bedeutung der vom Teilnahmeberechtigten erbrachten Leistungen für die AT&S Gruppe und an der Entwicklung des Aktienkurses der AT&S orientieren. Das Management soll sich dadurch einerseits stärker an den Zielen der Aktionäre der AT&S orientieren und andererseits auch am erreichten Erfolg partizipieren. 2. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Optionen auf Arbeitnehmer und leitende Angestellte und die Mitglieder des Vorstandes unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien Die Anzahl der einzuräumenden Aktienoptionen bzw. der beziehbaren Aktien teilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen auf: a) Für einzelne Mitglieder des Vorstandes der AT&S höchstens 40.000 Stück pro Geschäftsjahr; b) Für einzelne Mitglieder der ersten Berichtsebene der AT&S höchstens 10.000 Stück pro Geschäftsjahr; c) Für einzelne Mitglieder der operativen Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen höchstens 6.000 Stück pro Geschäftsjahr; d) Für einzelne Bereichsleiter der AT&S und verbundener Unternehmen und bestimmte Arbeitnehmer in Schlüsselpositionen der AT&S und verbundener Unternehmen, die Einfluss und Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben, höchstens 4.000 Stück pro Geschäftsjahr; Zuteilungstag ist jeweils der 1. April der Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012. Über die Zuteilung entscheidet in pflichtgemäßem Ermessen unter Bedachtnahme auf die Zuteilungskriterien der Vorstand bzw. der Vergütungsausschuss des Aufsichtrates. In Summe können unter dem SOP 2009 bis zum Jahr 2012 maximal 1.000.000 Optionen zugeteilt werden. Pro Tranche beträgt die maximale Zuteilung 250.000 Optionen. Für den Fall eines Aktiensplits, einer Kapitalerhöhung oder ähnlicher Ereignisse ist ein Verwässerungsschutz vorgesehen. Jede Option berechtigt zum Erwerb einer Aktie der AT&S. Derzeit sind auf Grundlage des Stock Option Planes 2005-2008 insgesamt 512.500 Stück Aktienoptionen begeben. Davon entfallen auf den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Harald Sommerer, 160.000 Stück, auf das Mitglied des Vorstandes, Dkfm. Steen E. Hansen, 120.000 Stück und sowie auf das Mitglied des Vorstandes, Ing. Heinz Moitzi, 120.000 Stück; auf leitende Angestellte entfallen 112.500 Stück und auf andere Arbeitnehmer derzeit keine Aktienoptionen. 3. Wesentliche Bedingungen der Optionsverträge 3.1 Ausübungspreis Der Ausübungspreis der Aktienoptionen entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der AT&S an der Wiener Börse bzw. an der Börse der Hauptnotierung der Aktien der AT&S während der letzten sechs Kalendermonate, die dem Tag der jeweiligen Zuteilung vorausgehen, zuzüglich eines auf Basis dieses Durchschnitts berechneten Aufschlags in Höhe von 10 %. 3.2 Laufzeit, Wartefrist und Ausübungsfenster Aufgrund des SOP 2009 zugeteilte Aktienoptionen, die nicht spätestens bis zum Ablauf von 5 (fünf) Jahren nach dem Zuteilungstag ausgeübt werden, verfallen ersatzlos und endgültig. Die zugeteilten Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartefristen jeweils wie folgt ausgeübt werden: a) Bis zu 20 % der Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Zuteilung; b) Weitere 30 % der zugeteilten Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von drei Jahren nach ihrer Zuteilung; c) Weitere 50 % der zugeteilten Aktienoptionen einer Tranche nach Ablauf von vier Jahren nach ihrer Zuteilung. Die zugeteilten und ausübbaren Aktienoptionen dürfen von den Berechtigten nicht während der Sperrfristen, dh nicht unmittelbar vor kursrelevanten Informationen der AT&S an das Publikum (insbesondere Quartalsberichte, Bilanzpressekonferenzen, Hauptversammlungen etc) die dem Berechtigten von der AT&S ('Black-out-Perioden') bekannt gemacht werden, ausgeübt werden. 3.3 Keine Übertragbarkeit und Behaltefrist Die Aktienoptionen sind - mit Ausnahme der Übertragung von Todes wegen - unübertragbar und können nur durch den Optionsberechtigten persönlich ausgeübt werden. Die aus Anlass der Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist. 3.4 Wirkungen der Beendigung des Dienstverhältnisses Die Aktienoptionen können vom Teilnahmeberechtigten grundsätzlich nur ausgeübt werden, sofern er zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoption in einem aufrechten Dienstverhältnis zu AT&S oder einem verbundenen Unternehmen steht. Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses aus Gründen, die im Bereich des Dienstgebers liegen, aufgrund des Eintritts den Ruhestand oder aufgrund des Todes des Teilnahmeberechtigten, bleiben alle bis dahin zugeteilten Aktienoptionen noch innerhalb eines Jahres ausübbar. Danach verfallen die Aktienoptionen ersatzlos und endgültig. Wird das Rechtsverhältnis zu einem Mitglied des Vorstandes der AT&S aus dessen Verschulden, vorzeitig beendet, so verfallen jedenfalls sämtliche noch ausübbaren oder nicht ausgeübten Aktienoptionen mit dem Tag der Rechtswirksamkeit der Abberufung ersatzlos und endgültig. In allen anderen Fällen des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aus seiner Funktion können alle zugeteilten Aktienoptionen innerhalb eines Jahres ab Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes ausgeübt werden. Danach verfallen die Aktienoptionen ersatzlos und endgültig. Wien, im Februar 2009 Der Vorstand und der Aufsichtsrat der AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft AT&S Austria Technologie und Systemtechnik AG Hans Lang, IRO Tel. +43-1-68300-9259, E-Mail: h.lang@ats.net, www.ats.net 13.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG Fabriksgasse 13 8700 Leoben Österreich Telefon: +43 (1) 3842200-0 Fax: +43 (1) 3842200-216 E-Mail: info@ats.net Internet: www.ats.net ISIN: AT0000969985 WKN: 922230 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt; Auslandsbörse(n) Wien Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

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